In den USA hat nun etwa das California Department of Corrections and Rehabilitation (CDCR) eine Kooperation mit Facebook angekündigt. Unerlaubt aktive Accounts von Häftlingen werden von den Betreibern kurzerhand gelöscht. Dabei könnte wohl gerade die Online-Community stark zur Resozialisierung von Straftätern beitragen.
Verstösse gegen Userrichtlinien
Werden während der Haft Updates an Facebook-Accounts von Gefangenen oder in ihrem Namen vorgenommen, wird der Internetkonzern von den Behörden informiert, um die Profile aus dem Netzwerk zu entfernen. Das Unternehmen hat den Profil-Sperren zugestimmt und begründet die Entscheidung mit Verstössen gegen die Nutzerrichtlinien. «Zugang zu Social Media erlaubt den Gefängnisinsassen, die Überwachung zu umgehen und sich weiterhin an kriminellen Handlungen zu beteiligen», sagt CDCR-Secretary Matthew Cate.
Gefängnisinsassen sollen kein Zugang zu Facebook haben. /


Die Zusammenarbeit mit Facebook werde dabei helfen, die Community zu schützen und mögliche künftige Opfer zu vermeiden.
Häftlingen ist zwar der Besitz eines Facebook-Accounts erlaubt, sofern dieser vor der Inhaftierung erstellt wurde. Eine aktive Pflege des Profils - etwa per Mobiltelefon - ist in der Regel jedoch nicht gestattet. Wurden 2006 laut CDCR noch rund 261 Geräte von Gefangenen konfisziert, so stieg die Zahl bis zur ersten Jahreshälfte 2011 bereits auf knapp 7.300. Zudem untersagen die Nutzungsbedingungen der Plattform die Weitergabe von User-Passwörtern, womit auch Updates durch Aussenstehende unterbunden werden. Drohungen und Belästigungen sind bei Facebook ohnehin verboten. Bei Verstössen folgt ebenfalls die Sperre.