Wie WEKO-Direktor Rafael Corazza der Nachrichtenagentur sda am Montag sagte, sind insbesondere drei Klauseln in den Verträgen zu den geplanten Glasfaserkooperationen wettbewerbsrechtlich problematisch.
Zum einen sei die «Layer-1-Exklusivität» zu beanstanden. Durch diese Vertragsklausel erhielten die Elektrizitätswerke für die Vermietung einzelner Glasfasern ein Monopol. Der sogenannte Layer- 1-Zugang gewähre den Telekommunikationsunternehmen ausserdem «eine grosse Freiheit» bei der Ausgestaltung der Endkundenangebote, so Corazza.
Investionsschutzklausel
Als zweites bemängelt die WEKO die Klausel zum «Investitionsschutz».
Die Swisscom treibt den Glasfaserausbau trotzdem weiter voran. /


Dank dieser habe die Swisscom die Möglichkeit, den Preis für die Basisangebote der Elektrizitätswerke mehr oder weniger zu diktieren. Unter anderem könne die Swisscom durch diese Klausel nämlich verhindern, dass der Angebotspreis ein bestimmtes Niveau unterschreitet.
Des Weiteren stört sich die WEKO auch an den Ausgleichszahlungen, die bei einer Überschreitung der vorgesehenen Marktanteile anfallen würden. Dies töne zwar gut, sei aber kontraproduktiv, denn so sähen weder die Swisscom noch die Elektrizitätswerke einen Anreiz, nach Erlangen eines gewissen Kundenstamms weitere Kunden hinzugewinnen zu wollen.
Netzzugang entscheidend
Mit einer allgemein gehaltenen Stellungnahme reagierte die Swisscom auf den Bericht der WEKO. Gegenüber der sda wollte die Telekommunikationsanbieterin keine weiteren Aussagen machen und betonte, sie werde den WEKO-Bericht mit ihren Partnern besprechen und den Ausbau des Glasfasernetzes unabhängig davon weiter vorantreiben, da die vorgelegten Kooperationsverträge ihrer Meinung nach den «Wettbewerb ermöglichen».
Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) teilte die Position der Swisscom und gab sich ebenfalls überzeugt, die vorgelegten Verträge würden den Wettbewerb nicht verzerren.
Die Swisscom-Konkurrentin Sunrise ihrerseits liess verlauten, für sie sei in erster Linie massgebend, dass sie den Zugang zum Glasfasernetz auf eine «nicht-diskriminierende» Art und Weise vom Basisinfrastrukturbetreiber vermietet bekomme.