Stillschweigend hat die kleine Kammer am Dienstag im Rahmen der Differenzbereinigung zum Hochschulförderungsgesetz beschlossen, zahlreiche Kompetenzen bei der Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz zu belassen.
Der Nationalrat hatte etwa vorgeschlagen, dass die Studiengebühren nicht von der Plenarversammlung sondern vom Hochschulrat beschlossen werden sollen. Auch die Merkmale der Hochschultypen sollen nach Ansicht des Nationalrats durch den Rat und nicht die Versammlung festgelegt werden.
Der Ständerat will von dieser Kompetenzverschiebung nichts wissen. Diese Fragen müssten in dem Gremium geregelt werden, in dem alle Kantone vertreten seien, begründete Theo Maissen (CVP/GR) im Namen der vorberatenden Kommission.
Keine aufgeweichten Zulassungsbedingungen
Die Interessen der Kantone verteidigten die Ständeräte auch in der Frage der Zulassungsbedingungen zu Hochschulen. Der Nationalrat hatte vorgeschlagen, die Zulassungsbedingungen für universitäre Hochschulen und pädagogische Hochschulen unterschiedlich auszugestalten.
Nach Ansicht der Kantone sei dies ein zu starker Eingriff in deren Hoheit, sagte Maissen.
Studenten an der Uni Zürich. /


Der Ständerat trug dieser Einschätzung Rechnung und hielt stillschweigend an der Differenz zur grossen Kammer fest.
Weiter lehnte es der Ständerat ab, die Zulassungsbedingungen zu Fachhochschulen aufzuweichen. Der Nationalrat möchte, dass auch Personen ohne Berufsmatur an einer Fachhochschule studieren können.
«Näher am Verfassungsartikel»
Festgehalten hat der Ständerat auch an einer Differenz beim Zweckartikel des Gesetzes. Ganz allgemein war der Ständerat der Meinung, mit seiner Formulierung des Zweckartikels näher am Verfassungsartikel zu den Hochschulen zu sein als der Nationalrat.
Er hielt deshalb daran fest, dass der Bund zusammen mit den Kantonen für die Qualität des Hochschulbereichs sorgen soll und nicht wie vom Nationalrat vorgeschlagen nur die Voraussetzungen für qualitativ hochstehende und wettbewerbsfähige Hochschulen schaffen solle.
Zudem müsse das Gesetz einen generellen Finanzierungsartikel enthalten und nicht nur die Möglichkeit für Investitionsbeiträge an besonders kostenintensive Bereiche vorsehen. Das Geschäft geht nun zum zweiten Mal in den Nationalrat.