Getestet wurden in den letzten Monaten rund 50 Laserpointer, wie Peter Blattner, Laborleiter Optik beim METAS, am Mittwoch zu einem Artikel in der Zeitschrift «METinfo» sagte. Nur zwei hätten den Grenzwert eingehalten, der für ihre Kategorie gelte. Laser werden in fünf verschiedene Stärkeklassen eingeteilt.
Im Fall eines Infrarotlasers betrug die Leistung 1000 Milliwatt statt wie auf der Packung angegeben 1 Milliwatt. Ein derart starker Laserpointer sei nicht nur für Augen und Haut gefährlich, damit könne auch ein Brand verursacht werden, sagte Blattner. Wozu ein solcher Infrarotlaser gut sein solle, könne er sich nicht vorstellen.
«Keine Spielzeuge»
Die untersuchten Laserpointer stammen laut Blattner zum einen von der Polizei. Zum anderen habe er bestimmte Geräte selber auf Online-Plattformen gekauft. Es sei also keine objektive Auswahl.
Laserpointer gibt es in verschiedenen Farben. /


Bei Geräten aus dem Fachhandel ist die Deklaration laut Blattner kein Problem. Er empfehle Laserpointer dort, und nicht im Internet zu kaufen.
«Laserpointer sind keine Spielzeuge», warnte der Fachmann. Sie müssten von Kindern ferngehalten und selbst die schwächsten Modelle dürften nie auf die Augen gerichtet werden. Laserpointer bündeln Licht so stark, dass schon ein Strahl von wenigen Milliwatt Leistung genügen kann, um die Netzhaut des Auges dauerhaft zu schädigen.
«Nicht akzeptabel»
Mit Laserpointern werden immer wieder Privatpersonen, Lokomotivführer und Helikopterpiloten gezielt angegriffen. Erst gerade am vergangenen Wochenende blendete ein unbekannter Jugendlicher im Bahnhof Lausen BL einen Lokomotivführer. Der Mann musste den Zug anhalten und ins Spital.
Der Bund hat den Verkauf von starken Pointern in der Schweiz im Mai explizit verboten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft zurzeit zudem ein Verbot von Besitz und Gebrauch.