Der Nationalrat folgte weitgehend seiner Rechtskommission und damit auch dem Bundesrat und dem Ständerat. Letzterer hatte der Vorlage im Mai zugestimmt. In einzelnen Punkten gab es jedoch Abweichungen, so auch - eher überraschend - im Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht für Fichierte.
Möglicherweise Fichierte sollen nämlich wie bisher nur ein indirektes Auskunftsrecht haben, obwohl sich Bundesrat und Ständerat für weitergehende Rechte ausgesprochen haben. Gesuchsteller sollen somit wie bisher lediglich vom Datenschützer prüfen lassen können, ob der Staatsschutz unrechtmässig Daten über sie bearbeitet.
Bundesrat und Ständerat wollen hingegen ein direktes Auskunftsrecht: Wer erfahren will, ob er fichiert ist, soll Auskunft verlangen können. Die Wahrheit erfährt der Betreffende allerdings nur, wenn aus Sicht des Nachrichtendienstes nichts dagegen spricht.
Der Nationalrat stimmte deutlich den Massnahmen zu. /

Zugang zum Datensystem beschränken
Der Nationalrat will ferner verhindern, dass ausnahmsweise auch «private Stellen» oder ausländische Behörden einen zeitlich begrenzten Zugang zum elektronischen Datensystem des Nachrichtendienstes erhalten. Mit 82 zu 79 Stimmen folgte er hier einer aus allen politischen Lagern zusammengesetzten Kommissionsminderheit.
Vergeblich wehrte sich die Linke auch gegen die steuerbefreite finanzielle Entschädigung von Informanten. Sie befürchtet, die Auszahlung von Prämien werde die Qualität der Informationen schmälern. Damit würden falsche Anreize geschaffen.
Zweistufiges Vorgehen
Beim vorliegenden Gesetzesentwurf handelt es sich um eine Minirevision. Ursprünglich wollte der Bundesrat mehr und dem Geheimdienst zum Beispiel die präventive Überwachung von Privaträumen, Telefonen, Post, Computern oder verdächtigen Hotelgästen erlauben. Dem Parlament ging dieser Lauschangriff aber zu weit.