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Bundesrat gegen grossen «Lauschangriff»

Bern - Der Nachrichtendienst muss vorerst auf den grossen «Lauschangriff» verzichten. Über umstrittene Methoden der Informationsbeschaffung will der Bundesrat erst 2012 entscheiden. Bereits beschlossen hat er weniger umstrittene Neuerungen.

fest / Quelle: sda / Mittwoch, 27. Oktober 2010 / 23:18 h

Eigentlich wollte der Bundesrat mehr: Nach seinem Willen sollte der Geheimdienst präventiv Telefone, Computer oder Hotelzimmer überwachen dürfen. Dem Parlament ging dies jedoch zu weit. Im Frühjahr 2009 wies es die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen an den Bundesrat zurück. Am Mittwoch hat der Bundesrat nun die Botschaft zu einer Mini-Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verabschiedet. Es handle sich um einen Zwischenschritt, sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer vor den Medien. Die Neuerungen seien organisatorischer Art.

Auskunftsrecht mit Einschränkungen

Neu geregelt wird das Auskunftsrecht: Wer erfahren will, ob er fichiert ist, soll künftig Auskunft verlangen können.



Verteidigungsminister Ueli Maurer. /

Die Wahrheit erfährt er oder sie allerdings nur, wenn aus Sicht des Nachrichtendienstes nichts dagegen spricht. Der Nachrichtendienst kann die Auskunft aus Gründen des Staatsschutzes verweigern, einschränken oder aufschieben.

Heute besteht kein direktes Auskunftsrecht. Interessierte können lediglich vom Datenschützer prüfen lassen, ob der Staatsschutz unrechtmässig Daten über sie bearbeitet. Der Nachrichtendienst rechnet nicht damit, dass die Änderung eine Flut von Auskunftsgesuchen auslöst.

Waffen und Tarnidentitäten

Geregelt werden im Gesetz auch die Bewaffnung von Mitarbeitenden des Nachrichtendienstes, die Entschädigung von Informanten und die Verleihung von Tarnidentitäten. Dabei wird laut dem VBS die bereits heute gängige Praxis gesetzlich verankert.

Es gehe mitnichten um eine «flächendeckende Bewaffnung», sondern darum, rund 10 Prozent der Mitarbeitenden mit Waffen ausrüsten zu können, heisst es in der Botschaft. Die mit der Informationsbeschaffung beauftragten Mitarbeiter bewegten sich teilweise in einem schwerstkriminellen Milieu.

 


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