Heute ist im Gesetz verankert, dass der Bundesrat Personen bei Erhebungen des Bundes zur Auskunft verpflichten kann. Vor rund zwei Jahren hielt der Bundesrat in einer Verordnung fest, dass bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik die Auskunftspflicht gilt, namentlich bei der Arbeitskräfteerhebung.
Wer sich weigert, Auskunft zu geben, riskiert seither eine Busse. Dies möchte der Nationalrat nun ändern. Mit 107 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen Stimmen beschloss er, die Freiwilligkeit gesetzlich zu verankern. Die Befürworter der Änderung argumentierten mit dem Recht auf Privatsphäre.
Kantone gegen Änderung
Es gehe darum, der unkontrollierbaren Bürokratie des Staates bei der Informationsbeschaffung einen Riegel zu schieben, erklärte Ernst Schibli (SVP/ZH).
Der Nationalrat will, dass man freiwillig Auskunft bei Umfragen geben kann. /


Wenn der Staat sich erlaube, Personen unter Androhung von Busse zu persönlichen Auskünften zu zwingen, dann stimme etwas nicht, stellte Gerhard Pfister (CVP/ZG) fest.
Die Gegner argumentierten, umfassende und zuverlässige Statistiken seien für die politische Planung und Staatsführung wichtig. Die Teilnahme an Umfragen dürfe deshalb nicht freiwillig sein. Bestehe keine Auskunftspflicht, verlören die öffentlichen Statistiken an Glaubwürdigkeit, warnte Andy Tschümperlin (SP/SZ).
Gegen die Änderung hatten sich auch die meisten Kantone gestellt. Der Bundesrat zeigte sich dagegen einverstanden damit, die Auskunftspflicht auf die Volkszählung zu beschränken. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.