Zur Beilegung des Steuerstreits hat die Schweiz mit Deutschland und Grossbritannien neue Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Die Verträge sehen vor, dass Schweizer Banken auf den Kapitalerträgen von deutschen Kunden eine Abgeltungssteuer einziehen. Geregelt werden auch die unversteuerten Altgelder.
Auch für Abkommen mit anderen Staaten anwendbar
Das Abkommen mit Deutschland wurde vor einer Woche unterzeichnet, jenes mit Grossbritannien ist erst paraphiert. Die Abkommen seien zwar direkt anwendbar, teilte das Finanzdepartement (EFD) am Freitag mit.
Schweizer Banken müssen auf den Kapitalerträgen von deutschen Kunden eine Abgeltungssteuer einziehen. /


Dennoch brauche es für die Umsetzung ein Gesetz über die internationale Quellenbesteuerung, das der Bundesrat bis zum 18. November in die Vernehmlassung schickt.
Das Gesetz ist so formuliert, dass es auch für Abkommen mit anderen Staaten anwendbar ist, mit denen die Schweiz eine Abgeltungssteuer vereinbart. Die Ausdehnung auf andere Staaten ist auch der Wille des Bundesrates; einige Staaten - vor allem die USA - wollen jedoch offiziell nichts von der Abgeltungssteuer wissen.
Keine Auskunft über Informationsgesuche
Geregelt wird im neuen Quellenbesteuerungs-Gesetz etwa, wie das Verfahren um die Abgeltungssteuer organisiert wird, welche Rechtswege bestehen und welche Strafen drohen. Dabei richten sich die Regelungen nach den bereits bekannt gewordenen Details zum Abkommen mit Deutschland. Die Höhe der Abgeltungssteuer - 26,375 Prozent für deutsche Kunden - und der Prozentsatz der Nachsteuer für die Regularisierung wird pro Land bestimmt.
Festgelegt wird, dass die Steuerverwaltung bei der Abgeltungssteuer als Drehscheibe fungiert: Sie erhält von den betroffenen Banken vierteljährlich den Steuerbetrag, den sie an die ausländischen Staaten überweist.