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UVEK: AKW Mühleberg ist sicherBern - Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beabsichtigt nicht, den Betrieb des Atomkraftwerks Mühleberg einzustellen. Es gebe «keine ausreichenden Gründe, um die bestehende Betriebsbewilligung in Wiedererwägung zu ziehen».bert / Quelle: sda / Mittwoch, 5. Oktober 2011 / 08:08 h
Dies schrieb das UVEK in einer Mitteilung vom Mittwoch. Atomkritische Anwohner des Werks Mühleberg haben in den letzten Jahren zahlreiche Gesuche und Beschwerden bei verschiedenen Behörden und Gerichten deponiert. Auch beim UVEK wurden die Anwohner, vertreten durch ihren Anwalt Rainer Weibel, im März und Juli dieses Jahres vorstellig.
Im ersten Gesuch verlangten sie den Entzug der Betriebsbewilligung für das AKW. «Mühleberg» müsse aus Sicherheitsgründen sofort vom Netz genommen werden, lautete die Forderung.
Vertrauen in ENSI Das Umweltdepartement beschloss, nicht auf das Gesuch einzugehen. Die Sicherheit des AKW müsse durch den Kraftwerkbetreiber, in diesem Fall der Energiekonzern BKW, gewährleistet werden. Der Betreiber werde dabei vom Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI beaufsichtigt, schrieb das UVEK in seiner Mitteilung weiter.Das 1972 in Betrieb genommene Kernkraftwerk Mühleberg. /
Es könne «keine Anhaltspunkte» erkennen, dass das Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI seiner Aufsichtspflicht «nicht oder ungenügend nachkomme». Auch gebe es keine Hinweise, dass sich die Mühleberg-Betreiberin nicht an die Anordnungen des ENSI halte oder der sichere Betrieb des Werks nicht gewährleistet sei. Das zweite Gesuch zu den vom Kraftwerkbetreiber BKW angekündigten Nachrüstungsmassnahmen wies das UVEK ab. Es wies darauf hin, dass die Freigabe solcher Massnahmen in der Zuständigkeit des ENSI liege. Der UVEK-Entscheid kann noch beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Kritik von AKW-Gegnern Kritik übten am Mittwoch erwartungsgemäss atomkritische Kreise. Die Bevölkerung werde im Stich gelassen und nicht ernst genommen, schrieb die SP Kanton Bern in einer Mitteilung. Zudem habe das UVEK den Entscheid ohne Einbezug eines externen Gutachtens gefällt.
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