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Behinderte reichen Beschwerde gegen SBB einBern - Zwei Behindertenorganisationen haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die neuen Doppelstockzüge der SBB eingereicht. Sie fordern ein weniger isoliertes Rollstuhlabteil und Zugang zum Speisewagen.dyn / Quelle: sda / Samstag, 8. Oktober 2011 / 14:19 h
In den 20 neuen Fernverkehrs-Doppelstockzügen, welche die SBB bei Bombardier bestellt hat, befinden sich gemäss Plänen die Rollstuhlabteile unter dem Speisewagen. Da dort im Gegensatz zu heute keine Bar mehr geplant ist, stattdessen aber das Lager für das Zugrestaurant und das Behinderten-WC, hat es neben den zwei bis drei Rollstuhlplätzen nur wenige weitere Sitzplätze.
«Dieses Abteil verkommt so zu einem Ghettoabteil», erklärt Joe Manser, Geschäftsführer der «Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt», auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte am Samstag einen entsprechenden Artikel der «Neuen Zürcher Zeitung».
Zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter, «Integration Handicap», hat die Stiftung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen dieses «Ghettoabteil» eingereicht. Die Organisationen fordern, dass das Rollstuhlabteil in ein normales Abteil integriert wird.
Weiter fordern die Behindertenorganisationen den Zugang zum Speisewagen.
Designentwurf für den neuen Fernverkehr-Doppelstockzug der SBB. /
Ein solcher lasse sich relativ einfach bewerkstelligen, ist Manser überzeugt. Schon jetzt gebe es einen zuginternen Lift für das «Wägeli». SBB mit wenig Verständnis Die SBB weist dieses Argument mit Hinweis auf die Sicherheit zurück. Im Hinblick auf das hängige Verfahren will die SBB jedoch keine Stellung nehmen, wie SBB-Sprecher Christian Ginsig auf Anfrage sagte. Der «NZZ» sagte SBB-Sprecher Daniel Bach, dass im Grundsatz die Bombardier-Doppelstockzüge für Reisende im Rollstuhl komfortabler seien als die heutigen Intercity-Kompositionen. Der Raum für die Behinderten sei grosszügig und gehe auf Kosten zahlreicher Sitzplätze. Ausserdem habe das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit der Genehmigung der Pläne bestätigt, dass der gesamte Zug den gesetzlichen Vorgaben entspreche.
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