Die Mietzinsgestaltung basiert seit September 2008 auf dem hypothekarischen Referenzzinssatz. Dieser wird aus dem Durchschnittszinssatz der inländischen Franken-Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz errechnet. Das Bundesamt für Wohnungswesen gibt den Referenzzins vierteljährlich bekannt.
Bisher passte das Amt den Referenzzinssatz an, sobald sich der Durchschnitt der Hypozinsen gemessen am erstmals erhobenen Wert von 3,43 Prozent um 0,25 Prozentpunkte verändert hatte.
Neu erfolgt die Festlegung des für die gesamtschweizerischen Mieten massgeblichen Zinssatzes durch kaufmännische Rundung auf den nächsten Viertelprozentwert. Ein Durchschnittszinssatz von 2,62 Prozent wird demnach auf einen Referenzzinssatz von 2,50 Prozent abgerundet, ein Durchschnitt von 2,63 auf auf 2,75 Prozent aufgerundet.
Ungleichgewicht verhindern
Der Methodenwechsel erfolgt durch eine Verordnungsänderung, wie der Bundesrat mitteilt.
Mit einer neuen Rundung könnten die Mietwohnungen günstiger werden. /


Die neue Methode kommt der Kritik einer breiten Öffentlichkeit entgegen, wonach die geltende Festlegung bürokratisch und schwer nachvollziehbar ist.
Zudem führte das seit der Einführung des Referenzzinssatzes stark gesunkene Hypothekarzins-Niveau zu einer Benachteiligung der Mieter. Die kaufmännische Rundung sollte dieses Ungleichgewicht dauerhaft verhindern, schreibt die Landesregierung.
Mieter zu viel bezahlt
Der Mieterverband errechnete, dass die Mieter seit Einführung des Referenzzinssatzes in der alten Form eine Milliarde zuviel Miete bezahlt hatten. Er forderte darum vehement die Umstellung auf die kaufmännische Rundung und die Abkehr vom der Regelung mit den 0,25 Prozentpunkten.
Der Hauseigentümerverband widersetzte sich der neuen Methode. So kurz nach Einführung untergrabe das die Rechtssicherheit und das Vertrauen ins Mietrecht.