Wie das Bundesamt für Wohnungswesen am Donnerstag mitteilte, können die Mieter dadurch einen Senkungsanspruch von 2,91 Prozent geltend machen. Der Hauseigentümerverband (HEV) empfiehlt seinen Mitgliedern, ihre Mietzinsen aufgrund der neuen Situation zu überprüfen und die Mieter zu informieren.
Dadurch könnten «unnötige Schlichtungsverfahren» vermieden werden, teilte der HEV mit. Die Mieten sinken aber nicht in jedem Fall. Der Vermieter kann die Teuerung oder höhere Unterhaltskosten geltend machen. So darf der Vermieter 40 Prozent der Teuerung aber auch höhere Unterhaltskosten verrechnen, wenn er diese belegen kann.
Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (MV) fordert die Mieter auf, von sich aus aktiv zu werden und vom Vermieter per eingeschriebenem Brief auf den nächsten Kündigungstermin einen Abschlag der Miete einzufordern. Reagiert der Vermieter nicht oder fällt die Senkung unbefriedigend aus, können Mieter an die Schlichtungsbehörden gelangen.
Neue Rundungsregeln
Die Senkung des Referenzzinssatzes war erwartet worden, nachdem der Bundesrat im Oktober die Rundungsregeln geändert hatte.
Mieter können bei den Vermietern auf eine Mietzinssenkung pochen. /


Bisher wurde der Referenzzinssatz nur dann angepasst, wenn sich der Durchschnitt der Hypozinsen gemessen am erstmals erhobenen Wert von 3,43 Prozent um 0,25 Prozentpunkte verändert hatte.
Neu wird der Durchschnittswert auf das nächste Viertelprozent nach kaufmännischen Regeln gerundet. Am Stichtag 30. September lag der Durchschnittssatz für Hypotheken bei 2,45 Prozent (Vorquartal 2,51 Prozent), was eine Rundung auf 2,5 Prozent ergibt.
Der Referenzzinssatz stützt sich seit 2008 auf den vierteljährlich erhobenen Durchschschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen und wird vierteljährlich ermittelt.
Eine Millarde zuviel bezahlt?
Obwohl die massgeblichen Hypothekarzinsen seit längerer Zeit im Sinkflug sind, verharrte der für Mieter entscheidende Referenzzinssatz das ganze Jahr auf 2,75 Prozent, was von den Mieterverbänden heftig kritisiert worden war.
Laut Mieterverband war die alte Regelung nicht nur schwer nachvollziehbar, sie benachteiligte auch die Mieter. Der MV errechnete, dass die Mieter nach alter Regel seit 2008 rund eine Milliarde zuviel Miete bezahlt haben sollen. Der Referenzzinssatz wird quartalsweise errechnet und das nächste Mal am 1. März 2012 publiziert.