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Bundesrat: Pendlerabzug maximal 3000 FrankenBern - Der Bundesrat hat seine Pläne zur künftigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur korrigiert. Dabei ist er Kritikern aus verschiedenen Lagern entgegen gekommen - auch den Pendlern. Diese sollen weiterhin einen grossen Teil ihrer Fahrkosten von den Steuern abziehen können.bg / Quelle: sda / Mittwoch, 2. November 2011 / 14:07 h
Mit der Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI) will der Bundesrat insgesamt eine Milliarde Franken Mehreinnahmen für die Infrastruktur generieren. Zur Kasse gebeten werden nicht zuletzt die Nutzerinnen und Nutzer.
Als Verkehrsministerin Doris Leuthard im Januar die Pläne vorstellte, erntete sie Kritik. Insbesondere die geplante Begrenzung der Steuerabzüge für Pendler auf eine Pauschale von 800 Franken stiess auf Ablehnung. Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat seine nun Pläne geändert. «Wir haben die goldene Mitte gesucht», sagte Leuthard am Mittwoch vor den Medien.
Abzug bis 3000 Franken Heute können Pendlerinnen und Pendler die effektiven Fahrkosten von der direkten Bundessteuer abziehen. Künftig sollen sie nachgewiesene Kosten bis 3000 Franken abziehen können, was annähernd den Kosten für ein GA zweiter Klasse entspricht.Pendlerverkehrt am Sihlquai. /
Für Autofahrerinnen und Autofahrer entspricht dies den Kosten, die bei einer täglichen Pendlerdistanz von 20 Kilometern anfallen. Bei den kantonalen Steuern sollen die Kantone auch weiterhin frei entscheiden können, wie sie den Fahrkostenabzug gestalten wollen. Mehreinnahmen für Bund Mit dieser neuen Regelung würde der Bund gegenüber heute rund 200 Millionen Franken mehr einnehmen. 22 Prozent der Steuerzahlenden hätten eine höhere Rechnung als bisher. Die Differenzen seien aber verkraftbar, sagte Leuthard. Für eine ledige Person mit einem steuerbaren Einkommen von 80'000 Franken, die bisher 4000 Franken habe abziehen können, betrüge die Differenz 30 Franken im Jahr. Entgegen gekommen ist der Bundesrat vor allem auch den Kantonen. Diese sollen unter dem Strich mit jährlich zusätzlich rund 200 Millionen Franken belastet werden. Ursprünglich wollte der Bundesrat die Kantone mit 300 Millionen belasten.
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