Die Überwachungsprogramme werden heimlich in Computer eingeführt und erlauben so den Strafverfolgungsbehörden, den Computer eines Verdächtigen auszuspionieren. Trotz umstrittener Rechtslage haben der Bund (vier Fälle) und mehrere Kantone in der Vergangenheit «Staatstrojaner» eingesetzt.
Am Mittwoch entschied der Bundesrat nun, die Unsicherheit zu beheben - und die Trojaner zu erlauben. Diesem Richtungsentscheid soll im kommenden Jahr ein Gesetzesentwurf folgen, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch sagte.
Analog verdeckter Ermittlung
Um das Image des «Schnüffelstaats» zu vermeiden, will der Bundesrat dem Einsatz enge Grenzen setzen. Erlaubt sein sollen die nach dem trojanischen Pferd aus der griechischen Mythologie benannten Programme nur bei besonders schweren Delikten, bei denen die verdeckte Ermittlung zulässig ist.
Dazu gehören Mord, Vergewaltigung oder Entführung, nicht aber beispielsweise Drogenhandel. Ein Staatsanwalt muss eine solche Massnahme anordnen und ein Zwangsmassnahmegericht sie genehmigen.
Die Strafverfolgungsbehörden dürfen zudem die technischen Möglichkeiten der Trojaner nicht voll ausschöpfen.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga: Schnüffelstaat soll vermieden werden. /


Polizisten sollen ausschliesslich die verschlüsselte Kommunikation von Tatverdächtigen über Internet-Telefondienste wie Skype mithören oder verschlüsselte E-Mails mitlesen.
Nicht erlaubt ist es, mit Hilfe eines Trojaners eine Computer-Festplatte zu durchsuchen oder Computer-Mikrofone und -Kameras so zu manipulieren, dass diese zu Abhör-Wanzen oder Überwachungskameras für ganze Räume werden.
Gegen rechtsfreien Raum
«Wir dürfen die verschlüsselte Kommunikation nicht den Kriminellen überlassen», sagte Sommaruga und begründete damit den bundesrätlichen Entscheid für den Trojaner-Einsatz trotz harscher Kritik in der Vernehmlassung. Mit herkömmlichen Methoden sei es nicht möglich, die verschlüsselte Kommunikation zu überwachen.
Die Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) lief bereits im Sommer vor einem Jahr ab. Damals liessen die Parteien und IT-Branchenverbände kaum ein gutes Haar am Entwurf. Die Bedenken waren hauptsächlich rechtsstaatlicher Natur: Mit Trojanern lassen sich auch Computer kontrollieren und manipulieren.
Ungeklärt bleibt, ob der Einsatz von Trojanern in Strafverfahren heute erlaubt ist oder nicht. EJPD-Generalsekretär Matthias Ramsauer verwies auf die umstrittene Rechtslage, heute liessen es die Gerichte zu, es gebe aber kein Bundesgerichtsentscheid. Nicht zulässig ist jedenfalls der Einsatz zur Prävention.