Gemäss Augenzeugen und Sicherheitsvertreter nahmen die Kämpfer Telefone, Computer und andere Geräte mit und ordneten die Schliessung der Büros an. In einer Erklärung gab die Schabab anschliessend die Ausweisung von sechs UNO-Agenturen und zehn weiteren Hilfsorganisationen bekannt.
Die Miliz warf ihnen vor, gegen die Errichtung eines islamischen Staates zu arbeiten, zur Verbreitung unmoralischer Werte beizutragen, sich in dem Konflikt parteiisch zu verhalten und Hilfsgelder zu veruntreuen. Zudem würden einige der Organisationen mit «transnationalen ökumenischen Kirchen» bei der Bekehrung muslimischer Kinder zusammenarbeiten.
Betroffen sind unter anderen das UNO-Kinderhilfswerk UNICEF, die Weltgesundheitsorganisation WHO und das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR.
Somalia wird von einer grossen Hungerkrise heimgesucht. /


Nach Angaben von Augenzeugen wurden Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen (MSF) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) dagegen bisher von den Angriffen verschont. Sie wurden auch in der Erklärung der Schabab nicht erwähnt.
Erstes Verbot bereits 2009
Die Hilfsorganisationen kämpfen gegen die seit Monaten herrschende Hungerkrise in dem verarmten Bürgerkriegsland. Die Schabab hatten bereits 2009 die meisten Hilfsorganisationen unter dem Vorwurf ausgewiesen, politische Ziele zu verfolgen und den örtlichen Agrarmarkt zu destabilisieren.
Angesichts der verheerenden Dürre und Hungersnot erlaubte die Schabab ihnen dieses Jahr aber, ihre Arbeit wiederaufzunehmen. Dennoch blieben sie in ihrer Arbeit zahlreichen Einschränkungen unterworfen.