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Codierte Patientendaten gehen an KrankenkassenBern - Krankenkassen sollen umfassende Daten von Patienten in codierter Form von Spitälern und Ärzten erhalten. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat diese umstrittene Regelung gutgeheissen. Eine Vereinbarung mit ähnlichem Inhalt war zuvor gescheitert.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 8. Dezember 2011 / 14:46 h
Der Ständerat stimmte am Donnerstag mit 17 gegen 13 Stimmen für den Passus, nach dem Spitäler und Ärzte Diagnosen und Prozeduren auf den Rechnungen ausweisen müssen. Dies soll der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit dienen. Bereits im Nationalrat war die Vorlage in der Herbstsession mit deutlicher Mehrheit gutgeheissen worden.
Nötig geworden war die Regelung, weil sich der Verband der Spitäler H+ und der Krankenkassendachverband santésuisse nicht einigen konnten, wie detailliert die Daten im Hinblick auf die Einführung der Fallpauschalen auf Anfang Jahr zu liefern sind. Einzelne Spitäler weigerten sich, die Daten so detailliert zu liefern, wie es eine bereits getroffene Vereinbarung vorsah.
Probleme mit Datenschutz Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP/GE) warnte bei der Diskussion, dass die vorgesehene Datenlieferung die Wahrung der Privatsphäre gefährde.Die zu übermittelnden Daten werden codiert. /
Gegen die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit wehre sie sich nicht. «Dafür ist es aber nicht nötig, sämtliche Diagnosen zu liefern, die anonymisierten oder pseudonymisierten Angaben reichen.» Die Details zur Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe der Patientendaten kann nun der Bundesrat festlegen. Gesundheitsminister Didier Burkhalter (FDP) kündigte im Ständerat an, der Bundesrat werde dafür eine Verordnung ausarbeiten, zu der sich die betroffenen Kreise äussern könnten. Burkhalter betonte weiter, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalte, weil sich die Tarifpartner nicht einige konnten. Damit der Bundesrat eine Regelung zur Datenlieferung erlassen könne, halte er es aber für nötig, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Bei anderen Fragen - etwa der Berücksichtigung der Investitionskosten - habe eine Verordnungsänderung genügt.
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