«Die Schweizer Schuldenbremse ist derzeit ein Export-Schlager», sagte SP-Ständerätin Anita Fetz (BS) am Donnerstag vor den Medien in Bern. Für viele Staaten diene sie als Modell. Doch: «Man kann ein Land auch zu Tode sparen.»
Es stelle sich die Frage, ob die Schweiz mit der Schuldenbremse auch schwierigen Zeiten gewachsen sei - und ob das Instrument in der heutigen Form tatsächlich im Interesse der nächsten Generation sei. Die SP liess dazu eine Studie verfassen.
Das Fazit: Die Schuldenbremse belastet künftige Generationen, weil sie zu einer Vernachlässigung öffentlicher Investitionen führt. Die SP fordert nun, dass der Bundesrat die bisherigen Erfahrungen untersucht und Korrekturmöglichkeiten aufzeigt. Fetz will einen entsprechenden Vorstoss einreichen.
Investitionen schrumpfen
Die Schuldenbremse war 2003 eingeführt worden.
Anita Fetz (SP): «Man kann ein Land auch zu Tode sparen.» /


Sie verpflichtet den Bund, die Verschuldung über den Konjunkturzyklus hinweg konstant zu halten. Die Ausgaben müssen so gesteuert werden, dass die Verschuldungsquote bei wachsender Wirtschaft sinkt.
Punkto Verschuldung steht die Schweiz im internationalen Vergleich tatsächlich gut da. Gemäss der Untersuchung ist dies jedoch eher den glücklichen ökonomischen Umständen als der Schuldenbremse zu verdanken.
Ausserdem schneidet die Schweiz dafür bei den öffentlichen Investitionen schlecht ab: Diese seien «in Besorgnis erregendem Masse» geschrumpft, sagte der Verfasser der Studie, Achim Truger vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in Düsseldorf.
Schuldenbremse verschärft Krisen
Setzt die Schweiz diese Politik fort, ist laut Truger zu erwarten, dass sich das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaft deutlich abschwächt. Das Hauptproblem ist, dass die Schuldenbremse bei einem wirtschaftlichen Abschwung zu einer Politik führt, welche die Krise verschärft.
Der Experte empfiehlt deshalb, die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmeregeln zu nutzen und in Krisenzeiten Ausgaben zur Konjunkturstützung zu tätigen. Darüber hinaus sollten die Vorgaben so korrigiert werden, dass bestimmte öffentliche Investitionen von der Schuldenbremse ausgenommen sind.