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Weko hat Bedenken bei Verträgen in Genf und Freiburg
Bern - Die Wettbewerbskommission (Weko) hat auch bei den Glasfaser-Kooperationsverträgen der Swisscom mit der Stadt Genf und dem Kanton Fribourg Kartellabreden festgestellt. Deshalb könnten die Verträge nicht im Voraus sanktionsbefreit werden, teilte die Weko am Freitag mit.
knob / Quelle: sda / Freitag, 17. Februar 2012 / 14:02 h
Die in den beiden Kooperationsverträgen enthaltenen Abreden über Mengen und Preise könnten den freien Wettbewerb stark beeinträchtigen, so die Wettbewerbshüter. Ähnliche Einwände hatte die Weko bereits bei den Kooperationsverträgen in anderen Städten angebracht. Im Anschluss hatte die Swisscom ihre Verträge zum Glasfasernetzbau mit den jeweiligen städtischen Elektrizitätswerken anpassen müssen.
Beim Kooperationsvertrag mit der Stadt Genf beanstandet die Weko nun, dass die Genfer Stadtwerke (SIG) und Swisscom in einigen Klauseln Ausgleichszahlungen verankert haben.
Verträge mit Fribourg und der Stadt Genf in der Kritik. /
Diese könnten den Anreiz der Partner schwächen, die volle Kapazität der Netzinfrastruktur zu nutzen.
Im Kanton Fribourg haben das Stromunternehmen Groupe E und Swisscom ein Gemeinschaftsunternehmen als Kooperationsmodell gewählt. Die Weko beanstandet dabei jene Klauseln, die unter anderem für Vorleistungsprodukte für rund 40 Jahre fixe Verkaufspreise und Mindestabnahmemengen vorsehen.
Mit dem Urteil vom Freitag werde der Bau der Glasfasernetze nicht behindert, betont die Weko. Es liege nun aber an den Unternehmen, für einen wettbewerbskonformen Betrieb der Glasfasernetze zu sorgen. Sollten sie dies unterlassen und sollte die Weko beim Betrieb Verstösse gegen das Kartellgesetz feststellen, werde sie eingreifen.
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