Im Gegensatz zu dem von CVP, FDP und GLP unterstützen Gegenvorschlag wurde die Abschaffungsinitiative der Grünen abgelehnt, und zwar mit 52'660 zu 57'073 Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 44,29 Prozent.
Pauschal besteuert werden können reiche nichterwerbstätige Ausländer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Lebensaufwand. 2010 gab es im Kanton Luzern 157 Pauschalbesteuerte, die Bund, Kanton und Gemeinden 14 Millionen Franken ablieferten.
Gemäss den neuen Regeln kommen höchstens noch zwei Dutzend Personen für die pauschale Besteuerung in Frage. Der Lebensaufwand, der zur Besteuerung errechnet wird, entspricht neu mindestens dem siebenfachen (bisher fünffachen) Mietzins, wenigstens aber 600'000 Franken. Das steuerbare Mindestvermögen beträgt 12 Mio. Franken.
Im Kanton Luzern können nur noch wenige reiche nichterwerbstätige Ausländer pauschal besteuert werden. /


Grüne und SP führten gegen die Pauschalbesteuerung an, dass diese die Schweizer gegenüber den Ausländern diskriminiere und ausländische Steuerflüchtlinge anlocke. Die Bürgerlichen verteidigten die Pauschalbesteuerung mit dem Argument, dass bei deren Abschaffung viele Begüterte aus dem Kanton wegziehen könnten.
Vor Luzern hatten St. Gallen und Thurgau die Voraussetzungen zur Pauschalbesteuerung verschärft. Zürich und Schaffhausen schafften diese ganz ab. Ein Thema ist die Pauschalbesteuerung auch auf Bundesebene.
Ja zur Abschaffung in Appenzell Ausserrhoden
Im Appenzell Ausserrhoden zeichnet sich dagegen ein Ja zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ab. Nach Auszählung von zehn der 20 Gemeinden sagen 3656 Stimmberechtigte Ja zur SP-Initiative, 2062 lehnen sie ab.
Der weniger weit gehende Gegenvorschlag von Regierung und Kantonsrat wird gemäss dem Zwischenresultat knapp gutgeheissen mit 2703 zu 2684 Stimmen. In der Stichfrage erhält die Initiative 3292 Stimmen, der Gegenvorschlag 2327.