Vor einem Treffen von Finanzminister Wolfgang Schäuble mit den Finanzministern der Länder am Mittwochabend in Berlin zeichnete sich noch keine Lösung ab. Die von SPD und Grünen geführten Länder beharren auf Korrekturen an der geplanten Besteuerung des Milliarden-Altvermögens deutscher Steuerbetrüger sowie künftiger Kapitalerträge bei Schweizer Banken.
In Deutschland muss das Abkommen vom Bundestag und vom Bundesrat bestätigt werden. Schäuble ist dabei in der Länderkammer auf die Stimmen der SPD und Grünen regierten Länder angewiesen. Das Steuerabkommen soll 2013 in Kraft treten.
Der baden-württembergische SPD-Finanzminister Nils Schmid bekräftigte vor den Gesprächen in der Zeitung «Die Welt» vom Mittwoch: «In der jetzigen Form können wir dem Abkommen nicht zustimmen.» Schäuble werde einige Nachbesserungen mit der Schweiz erreichen müssen. «Prinzipiell ist ein Abkommen besser als keines, aber eine schlechte Vereinbarung mit gravierenden Mängeln bringt nichts.»
Die Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Birgit Reinemund von der FDP, betonte, das Abkommen schliesse ein Steuerschlupfloch: «Es werden Einnahmen in Milliardenhöhe nach Deutschland fliessen, auch zum Wohle der Länder.»
Umstrittenes Schwarzgeld
Umstritten ist die Regelung zur Besteuerung des in der Schweiz seit Jahren angelegten Schwarzgelds.
Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble ringt um einen Kompromiss. /


Schweizer Banken sollen auf Alt-Vermögen noch nicht entdeckter deutscher Kunden - rückwirkend auf zehn Jahre - einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen. Steuerbetrüger bleiben aber anonym und hätten so beiseite geschafftes Geld legalisiert.
Von 2013 an sollen Erträge deutscher Anleger mindestens genau so hoch besteuert werden wie in Deutschland. Ursprünglich war vorgesehen, dass auf in der Schweiz kassierte Zinsen und Dividenden eine Quellensteuer von etwa 26,4 Prozent gezahlt wird.
Kritik der EU-Kommission
Da die Zinsen aber niedriger besteuert würden als nach dem bilateralen Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EU, kritisierte dies die EU-Kommission. Letzte Woche erklärte nun eine Sprecherin des deutschen Finanzministeriums, es habe eine Einigung mit der Kommission gegeben.
Diese bestehe darin, dass private Zinserträge, die dem geltenden Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EU unterliegen, «aus dem Anwendungsbereich» des Steuerabkommens heraus genommen werden. Diese Herausnahme führe dazu, dass es für diese Erträge beim Steuerrückbehalt von 35 Prozent bleibe, wie er auch im Abkommen Schweiz-EU vorgesehen ist.