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Rund 300 begleitete Suizide 2009 in der SchweizNeuenburg - Rund 300 Personen haben 2009 in der Schweiz die begleitete Sterbehilfe in Anspruch genommen. In den zwölf vorangegangenen Jahren ist diese Zahl stetig angestiegen. Die weitaus meisten Betroffenen sind 55 Jahre und älter. Knapp die Hälfte hatte zuvor an Krebs gelitten.fest / Quelle: sda / Dienstag, 27. März 2012 / 15:21 h
Das Bundesamt für Statistik legte am Dienstag erstmals Zahlen über den assistierten Suizid aus den Jahren 1998 bis 2009 vor. Danach stieg die Zahl der Personen, die begleitete Sterbehilfe in Anspruch nahmen, von weniger als 50 im Jahr 1998 auf jeweils 250 in den Jahren 2007 und 2008 und auf knapp 300 im Jahr 2009 an. Letzteres entspricht 4,8 von 1000 Todesfällen.
In den Anfangsjahren hatten etwas mehr Frauen als Männer die Sterbehilfe in Anspruch genommen. Seit 2001 sind es deutlich mehr Frauen. Jede urteilsfähige Person kann, unabhängig vom Alter, Sterbehilfe beanspruchen. 90 Prozent der Betroffenen waren über 55-jährig. Nur ein Prozent war unter 35 Jahre. Sterbehilfe wird in Anspruch genommen, wenn das Leben nicht mehr lebenswert erscheint, vorwiegend bei schweren Krankheiten. In 44 Prozent der Fälle hatte die Person zuvor an Krebs gelitten. Immer mehr Personen nehmen in der Schweiz die begleitete Sterbehilfe in Anspruch - Tendenz steigend. /
In 14 Prozent der Fälle waren neurodegenerative Krankheiten wie Parkinson oder Demenz ausschlaggebend. Depressionen wurden in drei Prozent der Fälle genannt. Kantonale Unterschiede Im mehrjährigen Durchschnitt (1998/2009) sind knapp 3 Promille aller Sterbefälle in der Schweiz begleitete Suizide. Die höchsten Raten weisen die Kantone Zürich und Genf mit 5,6 respektive 4,4 Promille auf. Auch Appenzell Ausserrhoden, Waadt, Basel-Stadt und Schaffhausen liegen über dem gesamtschweizerischen Schnitt. Während die Zahl der assistierten Suizide steigt, sinkt die Gesamtzahl der Suizide. Nahmen sich Mitte der Achtziger Jahre pro Jahr über 1600 Personen in der Schweiz das Leben, waren es 2009 1105. 2009 war ein Fall von Sterbehilfe auf 4 Fälle von Suizid zu beobachten. In der Schweiz leisten Organisationen wie Exit und Dignitas Suizidhilfe im Rahmen des Strafgesetzbuchs Artikel 115, der Hilfe zum Suizid nicht verbietet, solange keine selbstsüchtigen Motive bestehen. Die beiden Organisationen haben 2010 nach eigenen Angaben 354 Personen in den Tod begleitet. Zahlen von anderen Organisationen sind nicht bekannt.
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