|
||||||
|
||||||
|
|
24 Monate wegen Aussetzung des gelähmten PartnersWinterthur - Eine 65-jährige Schweizerin hat ihren pflegebedürftigen Partner nach Indien verfrachtet, um die hohen Kosten des Heims zu umgehen. Gemäss Winterthurer Bezirksgericht ein eiskaltes, egoistisches Vorgehen. Es hat die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 5. April 2012 / 15:45 h
Die Strafe wurde mit einer Probezeit von zwei Jahren verhängt. Wird die pensionierte Bankerin in dieser Zeit straffällig, muss sie aber nicht die vollen 24 Monate hinter Gitter. 5,5 Monate, die sie bereits in Untersuchungshaft sass, würden von der Strafe abgezogen. Die Verurteilte nahm das Urteil regungslos entgegen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihren Freund 2008 im Pflegeheim bei Winterthur abmeldete, mit ihm nach Indien flog und ihn in der Ortschaft Bahadurgarh ablieferte, um Geld zu sparen. Die Pflegekosten in der Schweiz von rund 9000 Franken pro Monat hätten das Vermögen des ehemaligen Bauern empfindlich geschmälert - und damit das Erbe, das mittlerweile an die Tochter der langjährigen Lebenspartnerin überging.
Aufenthaltsort verschwiegen Ob sich die örtlichen Verhältnisse für einen halbseitig gelähmten, dementen und hilflosen Mann geeignet hätten, habe die Verurteilte vorher nicht abgeklärt, sagte der Gerichtspräsident. «Es war ihr gleichgültig.» Ihre Gleichgültigkeit erkenne man auch daran, dass sie nach ihrer Rückreise nie mehr direkten Kontakt aufgenommen und zuhause alle Anstrengungen unternommen habe, den wahren Aufenthaltsort geheimzuhalten. Auf der Gemeindeverwaltung gab sie etwa an, er werde in Dubai «bestens gepflegt». Bei der Sozialversicherungsanstalt, welche die Hilflosenentschädigung auszahlte, lautete sein Aufenthaltsort Lenk BE. Angelogen wurden auch jene Nachbarn und Bekannte, die den ehemaligen Landwirten im Heim besuchen wollten und ihn dort nicht mehr vorfanden. Für den Mann sei es mit Sicherheit ein Riesenschock gewesen, als er aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen und nach Indien verpflanzt worden sei, sagte der Gerichtspräsident weiter. Er sei entwurzelt worden und alleine in der Fremde gestorben, ohne vertraute Gesichter, ohne Möglichkeit der Kommunikation mit seinen Pflegern. Der ehemalige Landwirt starb im November 2008 im Alter von 74 Jahren - rund neun Monate nach seiner Ankunft in Indien. Ob sein Tod mit der mangelhaften Pflege und den hygienischen Verhältnissen zusammenhängt, ist unklar.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|