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Ständerat sagt Ja zu Abkommen mit AbgeltungssteuerBern - Die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich haben eine weitere Hürde genommen: Der Ständerat hat den Abkommen am Dienstagabend deutlich zugestimmt. Am Mittwoch dürfte auch der Nationalrat Ja sagen.bg / Quelle: sda / Dienstag, 29. Mai 2012 / 22:23 h
Zwar stellen sich die Fraktionen der SVP und der SP gegen die Abkommen. Damit es im Nationalrat für ein Nein reicht, müssten die beiden Fraktionen aber praktisch geschlossen stimmen. Die SP-Fraktion wird dies aller Voraussicht nach nicht tun, sie ist gespalten.
Im Ständerat hatten die Abkommen nur eine Handvoll Gegner. Die Mehrheit sieht in der Abgeltungssteuer eine pragmatische Lösung, um die Steuerbehörden der betroffenen Länder zufrieden zu stellen, ohne das Bankgeheimnis aufzugeben.
Umstritten war, ob die Abgeltungssteuer - wie es der Bundesrat möchte - als Alternative zum automatischen Informationsaustausch zu verstehen ist oder - wie es die SP möchte - als erster Schritt hin zum automatischen Informationsaustausch.
Zu stark nachgegeben Gegen die Abkommen stellten sich Vertreter der SVP. Aus ihrer Sicht hat die Schweiz insbesondere gegenüber Deutschland zu viele Konzessionen gemacht. Kritisiert wurde unter anderem die mangelnde Reziprozität. Deutsche Banken akzeptierten Schwarzgeld aus der Schweiz bedenkenlos, monierten SVP-Vertreter.Der Ständerat billigte die Steuerabkommen. /
Der Rat lehnte es aber ab, die Abkommen an den Bundesrat zurückzuweisen. Stimmen die Parlamente der betroffenen Länder ebenfalls zu, werden die Schweizer Banken ihren Kunden aus Deutschland, Grossbritannien und Österreich einen pauschalen Steuerbetrag von den nicht deklarierten Vermögen abziehen. Auch auf künftigen Kapitalerträgen soll eine Steuer erhoben werden. Die Schweiz würde den Betrag dann anonym an die Behörden im Ausland überweisen. In Deutschland bleibt der Widerstand gegen das Abkommen jedoch gross. Nicht nur im Einzelfall Der Ständerat befasste sich am ersten Tag der Sommersession auch mit dem Steueramtshilfegesetz, das den Vollzug der Amtshilfe in der Schweiz regelt. Dabei beschloss er, Gruppenanfragen in Amtshilfeverfahren zulassen. Die Formulierung «im Einzelfall» strich er diskussionslos aus dem Gesetz. Damit folgte die kleine Kammer ihrer Wirtschaftskommission, widerspricht aber dem Nationalrat. Dieser hatte sich im Februar dafür ausgesprochen, dass Amtshilfe ausschliesslich im Einzelfall geleistet wird.
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