Alle Abos sind ab dem 25. Juni erhältlich. Die Swisscom hat bei den Infinity-Abos darauf verzichtet, die Datenmenge fürs mobile Surfen zu beschneiden. Dafür ist die Surfgeschwindigkeit nach der Grundgebühr gestaffelt.
Der günstigste Tarif «Natel Infinity XS» kostet monatlich 59 Franken und ist eher für Internet-Gelegenheitsnutzer gedacht. Denn die Downstream-Geschwindigkeit beträgt lediglich 200 kBit/s. Beim «Natel Infinity S», der 75 Franken Grundgebühr kostet, beträgt die Downstream-Geschwindigkeit 1 MBit/s. Anrufe ins EU-Ausland sowie nach USA und Kanada werden bei diesen beiden Abos mit 60 Rappen pro Minute berechnet.
Ab Natel Infinity M sind Minutenpakete für Roaming eingeschlossen
«Natel Infinity M» erlaubt Surfen mit einer Downstream-Geschwindigkeit von bis zu 7,2 MBit/s und kostet 99 Franken Grundgebühr. Gespräche von der Schweiz in die EU-Länder, die USA und Kanada sind für die ersten 30 Minuten inklusive, ab der 31.
Swisscom schafft Datenvolumenzählerei bei Handyabos ab. /


Minute in einem Monat kosten sie 60 Rappen pro Minute. Mit dem Infinity-M-Tarif können im Ausland (EU und Westeuropa) 30 Gesprächsminuten vertelefoniert, 30 SMS versendet und 30 MB Datenvolumen genutzt werden.
Eine Downstreamgeschwindigkeit von 21 MBit/s erlaubt «Natel Infinity L» zum Monatspreis von 129 Franken. Das Minutenpaket für Gespräche ins und im EU-Ausland beträgt 100 Minuten; im Ausland können darüber hinaus 100 SMS verschickt und 100 MB Datenvolumen verbraucht werden.
Unlimitiert ins EU-Ausland, die USA und Kanada telefonieren kann man mit dem «Natel Infinity XL», der 169 Franken pro Monat kostet. Die Downstream-Geschwindigkeit beträgt bis Dezember maximal 42 MBit/s, danach sollen es 100 MBit/s werden. Fürs Roaming in den genannten Regionen sind 200 Minuten, 200 SMS und 200 MB Datenvolumen inkludiert.
Die Natel-Infinity-Abos gelten laut Swisscom für den normalen Eigengebrauch. Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen, dass die SIM-Karte für Spezialanwendungen (z. B. Überwachungsanwendungen, Maschine-Maschine-, Durchwahl- und Dauer-Verbindungen) benutzt wird, behält sich der Anbieter jederzeit vor, die Leistungserbringung einzustellen oder einzuschränken oder eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen.