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Kritik an deutschem Steuer-CD-GesetzesplanBerlin - Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stösst mit ihrem Plan, den Ankauf von Steuer-CDs unter Strafe zu stellen, auf Widerstand. Für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat der Plan keine Priorität. Kritik kam aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.alb / Quelle: sda / Montag, 3. September 2012 / 12:01 h
Die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte am Wochenende angekündigt, ein Gesetz gegen Datenhehlerei auf den Weg bringen zu wollen. Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen hat mehrfach CDs mit Daten von Steuerhinterziehern gekauft, die ihr Geld in der Schweiz versteckt haben.
Bundesfinanzminister Schäuble sagte am Montag im Deutschlandfunk, es sei bisher «unstreitig», dass der Ankauf solcher CDs «rechtlich gerechtfertigt» sei. Die Pläne seiner Kabinettskollegin müssten «im Einzelnen» geprüft werden.
Zentral sei, im Abkommen mit der Schweiz Regelungen zu treffen, «dass der Staat nicht darauf angewiesen ist, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten, um die Gerechtigkeit des Steuervollzugs sicherzustellen», sagte der CDU-Minister.
Der nordrhein-westfälische SPD-Finanzminister Norbert Walter-Borjans von der SPD kritisierte im «Kölner Stadt-Anzeiger» die Gesetzespläne der Bundesjustizministerin deutlich.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger /
Sie dürfe «gerichtlich zugelassene Fahndungsinstrumente gegen Steuerbetrug nicht kriminalisieren» und müsse das «unmissverständlich klarstellen». «Auf der Seite der Betrüger» Die stellvertretende nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann von den Grünen sagte der «Rheinischen Post», wenn es um die Freiheit von Steuerhinterziehern gehe, stehe die FDP immer wieder auf der Seite der Betrüger. Der baden-württembergische SPD-Finanzminister Nils Schmid bezeichnete im Südwestrundfunk den Ankauf von Steuerdaten als «rechtmässig». Er habe den Eindruck, Leutheusser-Schnarrenberger wolle «Rechtssicherheit für Steuerkriminelle schaffen». Selbst ein für die SPD befriedigendes Steuerabkommen mit der Schweiz könne den Ankauf von Steuerdaten nicht ersetzen. Es gebe «überhaupt keinen Grund, jetzt ausgerechnet dieses Instrument unseren Steuerfahndern aus der Hand zu schlagen», betonte Schmid. «Es geht darum, dass der Staat sich jene Daten und Informationen zurückholt, auf die er ein Anrecht hat.»
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