Der Beklagte ARGE-DATEN-Obmann Hans Zeger will jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof für grundlegende Änderungen des Registerzählungsgesetztes kämpfen.
Generalinventur statt Zählung
«Ich sehe mich durch das Urteil in meiner Kritik bestätigt. Die Methoden der Statistik Austria sind den NS-Methoden sehr ähnlich. Es werden Daten erhoben und dauerhaft gespeichert. Das Gesetz sieht eine Zählung vor und keine Buchhaltung. Jetzt wäre es für den Gesetzgeber sinnvoll zu handeln», erklärt Zeger gegenüber pressetext.
Der Datenschützer hatte im Sommer 2011 in einem ORF-Interview gesagt: «Es werden auch Familienverhältnisse abgebildet. Also wer mit wem in einer Wohnung zusammenlebt, welche Kinder, in welchen Abhängigkeiten das besteht.
Es werden Daten von Bürgern erhoben und dauerhaft gespeichert. (Symbolbild) /


Hier müssen wir nicht von einer Zählung sprechen, sondern so einer Art Generalinventur und sowas gab es zuletzt unter dem Nationalsozialismus.»
Gericht bestätigt Kritik
Die Statistik Austria reagierte auf die Aussage mit einer Klage wegen Ruf- und Kreditschädigung. In der Klageschrift ist zu lesen: «Die Behauptung, dass die Registerzählung 2011 auch nur annähernd mit der Form von Volkszählung, wie sie unter dem Nationalsozialismus stattgefunden hat, vergleichbar ist, entbehrt jeder Grundlage, ist für die Bundesanstalt rufschädigend und kann die reibungslose Durchführung der Registerzählung 2011 gefährden.»
Das rechtskräftige Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts sieht das anders und bestätigt die ursprüngliche Kritik: «Aufgrund der umfassenden Datenerfassung beziehungsweise des gründlichen Datenabgleichs nach dem Registerzählungsgesetz liegen Parallelen zu den Volkszählungen im Nationalsozialismus vor.»
Daten dauerhaft gespeichert
Rund 100 personenbezogene Merkmale werden laut Zeger von der Statistik Austria erhoben und dauerhaft gespeichert. Darunter finden sich auch intime Daten wie die Ausstattung der Wohnung und Beschäftigungsverhältnisse. Zeger ahnt Böses und warnt: «Es werden die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die EDV-Anlage des Innenministeriums rasterfahndungsartig sämtliche in die Registerzählung einbezogenen Daten der Bürger miteinander verknüpfen und den dazugehörigen Bürger ermitteln kann.» Er kann nicht abschätzen, ob die gesammelten Daten für andere Zwecke verwendet werden. Grundsätzlich sieht er in der Speicherung aber ein grosses Problem: «Der Gesetzgeber kann jederzeit beschliessen, dass die Daten für beliebige Zwecke eingesetzt werden.»
Zeger will nach dem Erfolg vor dem Oberlandesgericht den Verfassungsgerichtshof bemühen und fordert eine grundlegende Gesetzesreform. «Es gibt keinen Grund für die Statistik Austria, die Daten nach der Volkszählung aufzuheben. Die Daten sollen gelöscht werden, denn die Speicherung widerspricht dem Datenschutz», so Zeger. Er hofft, dass das österreichische Parlament nicht einige weitere Jahre vergehen lassen wird, um dieses «Schandgesetz» zu sanieren. Laut dem ARGE-DATEN-Obmann könnte der Staat durch die Umsetzung einer Gesetzesreform zudem die Kosten für die Volkszählung enorm senken.