li / Quelle: pd / Mittwoch, 19. September 2012 / 11:17 h
Dadurch soll eine noch stärkere Bevorteilung der Pharmabranche erreicht werden. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen lehnt diese Forderung ab. Krankenkassenprämien dürfen nicht als Instrument der Standortförderung missbraucht werden.
Vergangenen März hat der Bundesrat die Regeln zur Preisfestsetzung von kassenpflichtigen Medikamenten angepasst. Die Änderungen, welche am 1. Mai in Kraft getreten sind, ermöglichen jährliche Einsparungen von 240 Millionen Franken, die den Versicherten zugute kommen sollten.
68% der in der Schweiz konsumierten Medikamente werden importiert. /


Durch eine konsequentere Anwendung dieser Regeln, etwa des Wirtschaftlichkeitskriteriums und des differenzierten Selbstbehaltes, wären sogar weitere Einsparungen möglich. Zugleich wird die Pharmaindustrie durch diese Regeln stark bevorteilt.
Der aktuell für die Preisfestsetzung verwendete fiktive Euro-Wechselkurs von Fr. 1,29 beschert der Pharmabranche jährliche Zusatzeinnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken. Eine massive Unterstützung, wie sie keine andere Industrie erhält.
Weil aber 68% der in der Schweiz konsumierten Medikamente importiert werden, fliesst ein Grossteil dieser durch die Prämienzahler finanzierten Subvention direkt ins Ausland ab.
Trotz der bereits massiven Bevorteilung und der wirtschaftlich guten Ausgangslage, welche die Pharmaindustrie im Vergleich zu anderen Branchen geniesst, will diese nun erreichen, dass der Bundesrat auf seinen Entscheid zurückkommt und die Preisfestsetzung noch pharmafreundlicher ausgestaltet.
Dazu haben der Pharmaindustrie zugewandte Parlamentarier die Motion 12.3342 «Neufestsetzung der Medikamentenpreise» lanciert, welche nun im Nationalrat zur Abstimmung kommt.
Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen lehnt dieses ungerechtfertigte Anliegen ab und fordert die Ablehnung der Motion. Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung sollen nicht als Instrument der Standortförderung missbraucht werden. Stattdessen verlangt die Allianz, dass längst überfällige Massnahmen getroffen werden, um das bestehende System zu optimieren:
> Rekursrecht für Versicherungen und Versicherte (bisher hat nur die Pharmaindustrie ein Rekursrecht)
> kontinuierliche Anpassung des angewendeten Wechselkurses
> Marktöffnungen
> Aufnahme von Italien als Vergleichsland für den Auslandpreisvergleich
>Einführung eines Festbetragssystems (Vergütung von Wirkstoffen anstelle von Medikamenten)
> konsequente periodische Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit von kassenpflichtigen Medikamenten.