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AUNS erwägt Beschwerde wegen Referenden

Bern - Die AUNS will das Scheitern der Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien nicht kampflos akzeptieren. Neben einer Beschwerde vor Bundesgericht prüft sie auch, ob sie Gemeinden und allenfalls die Post zur Rechenschaft ziehen kann.

bg / Quelle: sda / Freitag, 5. Oktober 2012 / 12:42 h

Wie seit Dienstag bekannt ist, haben es die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS), die Jungsozialisten und ihre Verbündeten nicht geschafft, innerhalb der 100-tägigen Sammelfrist genügend Unterschriften für die drei Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich bei der Bundeskanzlei einzureichen. Etwa für das Referendum gegen das Abkommen mit Deutschland gaben die Referendumskomitees bei der Bundeskanzlei 48'533 Unterschriften ab, für jenes mit Grossbritannien 47'554. Damit ein Referendum zustande kommt, sind 50'000 gültige Unterschriften nötig.

Vorwurf an Gemeinden...

Für die AUNS ist klar, dass es bei den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien nicht an Unterschriften gemangelt hat, sondern dass gewisse Gemeinden die Unterschriften nicht schnell genug beglaubigt und zurückgeschickt haben. «Couverts aus 160 Gemeinden erreichten uns einen Tag zu spät, weil sie statt per A-Post per B-Post verschickt worden waren», sagte AUNS-Geschäftsführer Werner Gartenmann am Freitag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda. In diesen Couverts hätten sich rund 800 Unterschriften gegen das Abkommen mit Deutschland befunden und etwas weniger Signaturen gegen das Abkommen mit Grossbritannien. Zu diesen 160 Couverts kämen alleine für das Deutschland-Abkommen weitere rund 1500 Unterschriften aus Genf, die ebenfalls zu spät angekommen seien, sagte Gartenmann. «Das ist kein Zufall mehr», betonte er. Das wolle die AUNS nicht auf sich sitzen lassen: «Wir klären zurzeit ab, wie wir gegen die fehlbaren Gemeinden vorgehen können.»

... und die Post

Die Genfer Staatskanzlei hatte nach den Vorwürfen der AUNS darauf hingewiesen, dass die rund 1500 Unterschriften für das Deutschland-Abkommen rechtzeitig und per A-Post abgeschickt worden seien.



AUNS-Präsident Pirmin Schwander. /

«Falls der Fehler bei der Post liegt, werden wir auch da prüfen, wie wir das Unternehmen zur Rechenschaft ziehen können», sagte Gartenmann. Gemäss dem gesetzlich festgelegten Verfahren kann ein Referendumskomitee gegen die Nichtzustandekommensverfügung der Bundeskanzlei beim Bundesgericht eine Beschwerde einreichen. Über diese Möglichkeit befindet der AUNS-Vorstand am 29. Oktober. Gartenmann will dem Vorstand dieses Vorgehen für die beiden Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien empfehlen.

Unterstützung der Juso

Die Jungsozialisten (JUSO) seien ebenfalls dafür, die Sache auf juristischem Weg weiterzuziehen, sagte JUSO-Präsident David Roth der sda. Federführend sei allerdings die AUNS. Zurzeit führt die Bundeskanzlei zum Abkommen mit Deutschland noch eine überdepartementale Nachzählung der Unterschriften durch - wie es jüngst bereits bei der Bürokratiestopp-Initiative der FDP geschehen war. Dann erlässt die Bundeskanzlei eine Verfügung. In der Folge haben die Komitees 30 Tage Zeit, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen. Verstreicht die Beschwerdefrist ungenutzt oder stützt das Bundesgericht die Entscheide der Bundeskanzlei, sind die Referenden endgültig nicht zustande gekommen.

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