|
||||||
|
||||||
|
|
AUNS will Grundsatzurteil zu ReferendenBern - Die AUNS geht vor das Bundesgericht - wenn die Bundeskanzlei (BK) die nachgereichten Unterschriften zu den Steuerabkommen-Referenden mit Deutschland und Grossbritannien nicht doch noch akzeptiert. Die Verantwortlichen der Referenden wollen einen Grundsatzentscheid.fest / Quelle: sda / Montag, 29. Oktober 2012 / 15:55 h
"Die Frage wurde nicht kontrovers diskutiert, der Entscheid fiel rasch", sagte Geschäftsführer Werner Gartenmann am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Der Vorstand sprach sich an einer Sitzung in Muri bei Bern einstimmig für den Beschwerdegang aus.
Das 18-köpfige Gremium wolle mit dem angekündigten Gang nach Lausanne keinen Druck auf die BK ausüben, versicherte Gartenmann. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) hoffe aber, dass durch die breite öffentliche Diskussion der Missstand auch von der Bundeskanzlei erkannt werde. "Es kann nicht sein, dass durch Umstände, auf welche das Referendumskomitee keinen Einfluss nehmen kann, die direkte Demokratie ausgehebelt wird", sagte Gartenmann. Die AUNS macht unter anderem Verzögerungen in einigen Gemeinden für das Scheitern der Referenden verantwortlich. Beispielsweise erhielten die Komitees aus dem Kanton Genf ein Paket mit 1500 Unterschriften kurz nach Ablauf der Sammelfrist - Grund war ein nicht angebrachter "Priority"-Kleber auf der Postsendung. AUNS wartet definitive Verfügung ab Diesen und weitere Zwischenfälle hat die AUNS in einer schriftlichen Stellungnahme zuhanden der BK dokumentiert. Die AUNS pocht darauf, dass die BK in ihrer definitiven Verfügung zu den Referenden zu Deutschland und Grossbritannien die je rund 2800 nachgereichten Unterschriften mitzählt. Falls die Bundeskanzlei die Referenden weiter als gescheitert sieht, geht die AUNS vor Bundesgericht. /
Als gescheitert angesehen wird das Referendum gegen den Vertrag mit Österreich. BK-Informationschefin Ursula Eggenberger sagte der sda, dass die Stellungnahme der Verantwortlichen der Referenden momentan geprüft würden. Sie könne aber keine Angaben machen, wann der definitive Entscheid im Bundesblatt publiziert werde. "Wir müssen die Beschlüsse abwarten", sagte Gartenmann. Falls die BK die Referenden gegen Deutschland oder Grossbritannien dann weiter als gescheitert ansieht, sei der Gang vor Bundesgericht klar. "Wir wollen glaubwürdig bleiben." Auslöser der Beschwerde sind die nicht zustande gekommenen Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich. Den Referendumskomitees - federführend waren die AUNS und die Jungsozialisten (JUSO) - gelang es nicht, rechtzeitig je 50'000 Unterschriften einzureichen. Gemeinden sollen Frist erhalten Die von den Gemeinden verspätet zurückgeschickten Unterschriften haben auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats auf den Plan gerufen. Sie will, dass Gemeinden künftig Unterschriften in einer bestimmten Frist beglaubigen müssen. Bislang lag die Verantwortung für das rechtzeitige Beglaubigen der Unterschriften bei den Initiativ- oder Referendumskomitees. Die Kommission schlägt vor, dass künftig für das Sammeln der Unterschriften und für das Beglaubigen separate Fristen gelten sollen.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|