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Kein Gegenverkehr im Gotthard-StrassentunnelBern - Der Bundesrat will im Gesetz verankern, dass am Gotthard mit einer zweiten Röhre nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung stehen soll. Dazu könnte es ein Referendum geben. Zur Diskussion stellen will die Regierung auch eine Tunnelgebühr, die sie aber ablehnt.knob / Quelle: sda / Mittwoch, 19. Dezember 2012 / 14:49 h
Bereits im Juni 2012 hatte der Bundesrat entschieden, für die anstehende Sanierung des Gotthard-Strassentunnels eine zweite Röhre zu bauen. Die Route bleibt damit trotz Schliessung der ersten Röhre durchgehend befahrbar. Dafür seien keine gesetzlichen Anpassungen nötig, bekräftigte der Bundesrat am Mittwoch.
Dennoch gibt die Regierung nun eine Vorlage bis zum 21. April 2013 in die Vernehmlassung, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation mitteilte. Im Gesetz soll verankert werden, dass die Gotthard-Route auf zwei Fahrspuren - eine pro Richtung - beschränkt ist.
Die Route bleibt damit trotz Schliessung der ersten Röhre durchgehend befahrbar. (Symbolbild) /
Abstimmung möglich Damit sollen Befürchtungen ausgeräumt werden, nach der Sanierung der alten Röhre könnte die Kapazität gesteigert werden, was dem Verlagerungsartikel in der Verfassung widersprechen würde. Ermöglicht wird mit der Vorlage aber auch, dass ein Referendum ergriffen und eine Abstimmung abgehalten werden kann. Ebenfalls ins Gesetz schreiben will der Bundesrat das Dosiersystem für Lastwagen, welches dafür sorgt, dass zwei Lastwagen stets mit 150 Meter Abstand durch den Tunnel fahren. Eingeführt wurde das sogenannte Tropfenzählersystem aus Sicherheitsgründen als Reaktion auf den Unfall von 2001, als ein Lastwagen ausgebrannt war. Im Bundesrat diskutiert wurde am Mittwoch auch die Möglichkeit, für den Tunnelbau eine Gebühr zu erheben. Dies wäre aus Sicht der Bundesrates zwar möglich; er sprach sich jedoch dagegen aus. Dennoch sollen sich die interessierten Kreise in der Konsultation auch zu dieser Frage äussern.
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