Die Summe war dem amerikanischen Unternehmen aufgrund der Verletzung mehrerer Patente für iPhone und iPad durch zahlreiche Samsung-Geräte zugesprochen worden. Da Apple die Strafe allerdings als zu gering ansah und die Verdreifachung der Schadensersatz-Summe forderte, trafen sich die Parteien erneut vor Gericht.
Die Geschworenen im Rechtsstreit urteilten zunächst für Apple, da sie zu dem Ergebnis kamen, Samsung hätte zumindest in fünf von sieben Punkten mit Vorsatz Patente bzw. geschützte Geschmacksmuster des iPhone-Herstellers verletzt. Die vorstehende Richterin Lucy Koh setzte sich allerdings erstmals im Prozessverlauf über die Entscheidung der Geschworenen hinweg. Apple habe nicht zweifelsfrei beweisen können, dass Samsung die Patente wissentlich und mit Vorsatz verletzt habe, so der Inhalt der Urteils-Begründung von Koh.
Kein neuer Prozess, Samsung kann aufatmen. /


Vielmehr sei das südkoreanische Unternehmen davon ausgegangen, dass die strittigen Apple-Patente ungültig seien. Dies konnte Samsung laut der Richterin auch überzeugend darlegen.
Apple hat somit keinen Anspruch auf einen höheren Schadensersatz als den ursprünglich im Sommer 2012 festgelegten. Eine Verdreifachung der Summe hätte eine Absicht vorausgesetzt, die Apple Samsung aber schlussendlich nicht beweisen konnte.
Richterin lehnt neuen Prozess ab
Gleichzeitig mit der Entscheidung in Bezug auf die Höhe des Schadensersatzes lehnte Richterin Lucy Koh einen Antrag von Samsung für einen neuen Prozess ab. Samsung argumentierte, dass der Prozess «offenkundig unfair» abgelaufen sei, da Zeugen von Samsung nicht zu Wort gekommen seien und das Unternehmen im Gegensatz zu Apple interne Unterlagen offenlegen musste. «Keines dieser Argumente verdiene einen neuen Prozess», so Koh. Vielmehr «wurde der Prozess fair durchgeführt, mit einheitlichen Fristen und Regeln der Beweisführung».