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Teilerfolg für «DSK» vor GerichtParis - Der frühere IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn hat im juristischen Kampf gegen das Buch einer ehemaligen Liebhaberin einen Teilerfolg errungen. Der Erzählung von Marcela Iacub muss ein Hinweis auf Verstösse gegen das Persönlichkeitsrecht beigefügt werden.fest / Quelle: sda / Dienstag, 26. Februar 2013 / 23:55 h
Dies entschied ein Gericht am Dienstagabend. Zudem sollen Autorin und Verlag zusammen 50'000 Euro Schadensersatz zahlen. Ein Verkaufsverbot wurde allerdings nicht angeordnet.
In dem Buch "Belle et Bête" (je nach Lesart "Schöne und Biest" oder "Schön und Dumm") hat die Autorin nach eigenen Angaben eine mehrmonatige Beziehung zu Strauss-Kahn verarbeitet. Dabei beschreibt sie den früheren Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) als vulgäres Mischwesen aus Mensch und Schwein. Das Magazin "Le Nouvel Observateur" hatte am vergangenen Donnerstag Teile des Buches sowie ein Interview mit der Autorin veröffentlicht. Dominique Strauss-Kahn verlangt ausserdem Schadenersatz. /
In dem Buch kommt der Name Strauss-Kahn zwar nicht vor. Die in Argentinien geborene Iacub hat aber bestätigt, dass es sich bei Hauptfigur um den einstigen Hoffnungsträger der französischen Sozialisten handelt. Ermittlungen in Callgirl-Affäre Strauss-Kahn war im Mai 2011 als Chef des IWF zurückgetreten, nachdem er in New York wegen Vergewaltigungsvorwürfen festgenommen worden war. Ihm wurde vorgeworfen, in einem New Yorker Luxushotel ein Zimmermädchen zum Oralsex gezwungen zu haben. Ein Strafprozess wurde später wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens eingestellt. Ende letzten Jahres setzte Strauss-Kahn mit einer aussergerichtlichen Einigung mit dem Zimmermädchen dann auch einen Schlussstrich unter das Zivilverfahren. In Frankreich wird gegen "DSK" in einer Callgirl-Affäre wegen bandenmässiger Zuhälterei ermittelt. Dabei geht es um Sex-Partys mit Prostituierten in Paris, Brüssel und Washington, an denen neben Strauss-Kahn auch ranghohe Polizisten und Geschäftsmänner teilnahmen.
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