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Genf führt elektronisches Patientendossier dauerhaft einGenf - Das elektronische Patientendossier wird in Genf nach einer über zehnjährigen Vorbereitungsphase dauerhaft eingeführt. Am Montag wurde die Seite «MonDossierMedical.ch» vorgestellt. Genf nimmt damit eine Vorreiterrolle in der Schweiz ein.fest / Quelle: sda / Montag, 13. Mai 2013 / 23:05 h
Es handle sich um ein elektronisches Dossier, das auch auf nationaler Ebene gültig sei, sagte der Genfer Gesundheitsdirektor Pierre-François Unger (CVP) am Montag vor den Medien in Genf. Die Plattform wurde von der Post entwickelt.
Dank des elektronischen Dossiers können Gesundheitsdaten besser zwischen Ärzten ausgetauscht werden. Dies bringe zahlreiche Vorteile im Vergleich zur aktuellen Situation, sagte Unger. So sparen die Mediziner Zeit, das Fehlerrisiko sinkt, es gehen keine Dossiers mehr verloren und die Daten werden sicherer aufbewahrt.
Ohne die Zustimmung des Patienten erhalten Mediziner jedoch keinen Zugang zu dessen Dossier. Der Patient kann selbst bestimmen, wer seine medizinischen Daten anschauen kann. Auch die Zusammenlegung aller Daten geschieht nur mit dem Einverständnis des Patienten.
Die Genferinnen und Genfer würden Herr ihrer medizinischen Daten, wie Unger festhielt.
Ohne die Zustimmung des Patienten erhalten Mediziner jedoch keinen Zugang zu dessen Dossier. /
Ab Mittwoch können sie sich im Internet gratis registrieren und erhalten eine Chipkarte. Auch das Pflegepersonal kann sich im Netzwerk registrieren. Auch auf nationaler Ebene Thema Bereits in Betrieb sind die elektronischen Patientendossiers im Genfer Universitätsspital. Regierungsrat Unger hofft, dass die Ärzte sich rege am System beteiligen werden. Sie hätten in der Pilotphase die grössten Vorbehalte gezeigt. Unger zählt auf die Patienten, um auch die grössten Skeptiker unter Zugzwang zu setzen. Auf Bundesebene machten National- und Ständerat Mitte März Druck für die rasche Einführung des elektronischen Patientendossiers. Auch der Bundesrat will dies fördern. Einer der umstrittenen Punkte ist die Identifizierung der Patientinnen und Patienten. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die AHV-Nummer zu verwenden, was jedoch auf Widerstand stiess. Ein entsprechendes Gesetz befindet sich in Arbeit. Links zum Artikel:
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