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Kein Hackerangriff durch comparis.ch

Bern - Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die vom Eidg. Departement des Innern (EDI) angestrengte Strafuntersuchung gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von comparis.ch eingestellt. Hintergrund der Strafanzeige war ein vermuteter Hackerangriff auf den Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

bert / Quelle: sda / Freitag, 24. Mai 2013 / 00:09 h

Die Straftatbestände der versuchten «unbefugten Datenbeschaffung» und des «unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem» seien nicht erfüllt, heisst es in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich. Diese datiert vom 2. Mai 2013 und wurde dem Internetvergleichsdient comparis.ch am Donnerstag zugestellt. Doch die Staatsanwaltschaft macht noch einen zweiten Grund für ihren Entscheid geltend: E-Mails würden belegen, dass das EDI bereits acht Stunden nach dem Angriff auf den Rechner Kenntnis vom Vorfall gehabt habe. Dieser trug sich am 28. September 2011 zu.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) reichte aber erst fast ein Jahr später, am 4. September 2012, Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Kurz zuvor hatte der Fall erstmals den Weg in die Medien gefunden. Zu diesem Zeitpunkt war das Antragsrecht, das während drei Monaten gilt, gemäss Staatsanwaltschaft aber bereits abgelaufen.

Lediglich «SQL-Abfrage»

Comparis.ch räumte nach Bekanntwerden des Vorfalls zwar ein, dass einer seiner Mitarbeiter auf den neu aufgeschalteten BAG-Prämienrechner priminfo.ch zugegriffen hatte.



Nur ein Datenbankzugriff. (Symbolbild) /

Dabei habe es sich aber um eine sogenannte SQL-Abfrage und nicht um einen Hackerangriff gehandelt.

Mit dem Entscheid der Zürcher Staatsanwaltschaft sei der Vorwurf, comparis.ch habe illegal in den Prämienrechner des Bundes eindringen wollen, nun widerlegt. Dies teilte der Internetvergleichsdient am Donnerstag mit. Man erwarte nun vom EDI ein «klares Bekenntnis zur Einigung».

Vereinbarung gekündigt

Damit nimmt der Internetvergleichsdienst Bezug auf die einseitige Aufkündigung einer gemeinsamen Vereinbarung durch das EDI. Darin hatten die beiden Seiten vereinbart, dass auf dem Prämienrechner des Bundes keine Direktlinks zu den Offerten der einzelnen Versicherer aufgeschaltet werden, wie dies comparis.ch und andere Anbieter tun.

Gleichzeitig mit der Einreichung der Strafanzeige teilte das EDI dem Vergleichsdienst Anfang September 2012 mit, das Departement fühle sich nun nicht mehr an die Vereinbarung gebunden. Begründet wurde die Kündigung mit der neuen Erkenntnis, wonach der Angriff zugegebenermassen von einem comparis.ch-Mitarbeiter ausgegangen sei.

Weil das EDI aber bereits vorher wusste, wer hinter dem Angriff steckt, ist der Kündigungsgrund gemäss der Zürcher Staatsanwaltschaft nichtig. Comparis.ch erwartet nun, dass sich das EDI «öffentlich zur Einigung bekennt».

Wieder angestellt

Beim Innendepartement sieht man aber keinen Handlungsbedarf. «An der Politik des EDI ändert sich mit dem Entscheid nichts», teilte Sprecher Peter Lauener auf Anfrage mit. Man arbeite weiter daran, einen möglichst transparenten und einfachen Zugang zu den Prämien der verschiedenen Krankenversicherer zur Verfügung zu stellen.

Folgen hat der Entscheid der Zürcher Staatsanwaltschaft dafür für den comparis.ch-Mitarbeiter, der aus «reiner Neugier» auf den Prämienrechner des BAG zugegriffen hatte. Man gewähre dem Mitarbeiter eine zweite Chance und stelle ihn wieder ein, teilte der Vergleichsdienst mit.


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