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Kein Entscheid zu AKW-Laufzeiten

Bern - Zu einer allfälligen Laufzeit-Beschränkung für die Schweizer Atomkraftwerke will sich der Nationalrat derzeit nicht äussern. Die grosse Kammer vertagte am Mittwoch einen Entscheid zu einem Vorschlag ihrer Energiekommission für eine maximale Laufzeit von 50 Jahren.

bert / Quelle: sda / Mittwoch, 12. Juni 2013 / 12:39 h

Mit 97 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm der Nationalrat einen Ordnungsantrag von Hans Grunder (BDP/BE) an, der die Streichung des Geschäfts von der Tagesordnung verlangte. Für die Streichung stimmten die Ratslinke sowie CVP und BDP. Die Kommission schlägt in einer Motion vor, dass AKW im Rahmen von «Verständigungslösungen» stillgelegt werden könnten. Vorgesehen gewesen wäre, dass AKW-Betreiber nach 40 Betriebsjahren mit einem neuen Betriebskonzept eine Bewilligung für maximal 10 Jahre erhalten können. Der Plan soll als Gegenentwurf zur Atomausstiegs-Initiative der Grünen mit Laufzeitbeschränkung von 45 Jahren dienen.

SVP und FDP wollten Entscheid

Nach Ansicht von Grunder wurde der Wille der Kommission falsch interpretiert. Die Idee sei gewesen, den Weg grundsätzlich für eine «Verständigungslösung» zu bereiten. Das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) sollte sich mit den AKW-Betreiber einigen können.

Ausserdem sei es zeitlich kaum möglich, das Anliegen wie gewünscht in der Botschaft zur Energiestrategie zu berücksichtigen.



Die Regierung hat grundsätzliche Bedenken zu einer Laufzeitbeschränkung. /

Diese soll im September vorliegen.

Gegen den Aufschub wehrten sich SVP und FDP. Damit die Energieunternehmen Rechtssicherheit hätten, solle ein Entscheid gefällt werden, sagte Hans Killer (SVP/AG).

Bundesrat befürchtet Entschädigungsforderungen

Der Bundesrat stellt sich gegen die Idee der Kommission, weil aus seiner Sicht eine starre Beschränkung zu Entschädigungsforderungen der AKW-Betreiber führen könnte. Dies wäre der Fall, sofern die AKW-Betreiber im Vertrauen auf die heutige Rechtslage Investitionen getätigt haben und diese nicht amortisieren können.

Ausserdem hat die Regierung auch grundsätzliche Bedenken zu einer Laufzeitbeschränkung. Den Betreibern werde dadurch der Anreiz genommen, die Kraftwerke im bestmöglichen Zustand zu erhalten. Heute hängt die Bewilligung davon ab, ob die Sicherheit eines Kernkraftwerks gewährleistet ist.

Ja zu Anreiz

Der Nationalrat sprach sich aber dafür aus, über die Einzahlungen für Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einen Anreiz für frühere Abschaltungen zu setzen. Heute würde in diesem Fall die ganze Zahlung für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds fällig. Das könnte zu Härtefällen führen, sagte Grunder im Namen der Energiekommission.

Deshalb soll sich der Zahlungsplan auch bei einem kürzeren Betrieb über 50 Jahre erstrecken. Der Nationalrat nahm die entsprechende Kommissionsmotion ohne Gegenstimme an.

Der Bundesrat zeigte sich damit einverstanden. Energieministerin Doris Leuthard will das Anliegen in einer anstehenden Revision der Verordnung zu den Fonds berücksichtigen.


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