Geklagt hatten die Facebook-Nutzer dagegen, dass das soziale Netzwerk ihre «Gefällt mir»-Angaben für Werbung benutzte.
Facebook hatte Anfang 2011 sogenannte gesponserte Geschichten als Werbeform eingeführt. Diese werden den Nutzern zwischen den Meldungen ihrer Freunde angezeigt. Wirbt ein Unternehmen dort, wird auch angezeigt, welche Freunde der Firma ein «Gefällt mir» gegeben haben.
Facebook wird zur Kasse gebeten. /


Gegen diese - ungefragte - Verwendung ihrer Daten hatten sich die Nutzer in dem Verfahren gewehrt. Der Vergleich sieht nun vor, dass Facebook seine Regeln ändert und Mitgliedern erlaubt, den Schutz ihrer Daten bei gesponserten Geschichten genauer festzulegen.
Der Richter machte allerdings klar, dass Facebook nach eigener Auffassung nichts anderes getan habe, «als dass sie Informationen verwenden, die Nutzer ihren 'Freunden' bereits freiwillig mitgeteilt haben.
Diese werden manchmal nochmals angezeigt in einer Spalte, die klassische bezahlte Werbung anzeigt.» Daher sei es den Facebook-Nutzern auch schwer gefallen, einen für sie entstandenen Schaden nachzuweisen.