Mit 24 zu 18 Stimmen sprach sich der Ständerat dafür aus, die fraglichen Passagen aus dem Gesetz zu streichen. Setzt er sich durch, bleiben die Resultate von Lebensmittelkontrollen geheim, sofern die Kantone nichts anderes entscheiden.
Gesundheitsminister Alain Berset plädierte vergeblich dafür, im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten mehr Transparenz zu schaffen. Wenig Transparenz sei auch für die Betriebe nicht zwingend besser, gab er zu bedenken. Es kursierten dann Gerüchte über schlechte Hygienebedingungen, ohne dass jemand genau wisse, was überhaupt bemängelt worden sei.
Einsicht auf Verlangen
Die Mehrheit wollte jedoch nichts wissen von neuen Regeln. Lebenskomittelkontrollen seien ohnehin bloss Momentaufnahmen, sagte etwa Ivo Bischofberger (CVP/AI). Der Nationalrat hatte die vorgesehenen Bestimmungen bereits abgeschwächt. Er möchte, dass Restaurants eine Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Den Gästen sollen sie die Bescheinigung auf Verlangen zeigen müssen.
Negative Bescheinigungen gäbe es gemäss dieser Regelung nicht: Betriebe, die wesentliche Vorschriften verletzen, sollen gar keine amtliche Bescheinigung bekommen, aber innerhalb eines halben Jahres eine zweite Chance erhalten. Christine Egerszegi (FDP/AG) sprach im Namen der vorberatenden Kommission von einem Mittelweg. Dieser setzte sich im Ständerat indes nicht durch.
Gastronomie wehrte sich gegen Pranger
Der Bundesrat hätte mehr gewollt.
Die Ergebnisse von Lebenskontrollen in Restaurants sollen nach dem Willen des Ständerates geheim bleiben. /


Nach seinem Vorschlag hätten alle Lebensmittelbetriebe eine amtliche Bescheinigung mit positiven und negativen Ergebnissen erhalten. Ursprünglich hatte der Bundesrat gar vorgeschlagen, dass die Behörden die Ergebnisse der Kontrollen veröffentlichen. Dies stiess jedoch in der Gastronomie auf heftige Kritik.
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Ziel der Gesetzesrevision ist zum einen mehr Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten. Zum anderen sollen Anpassungen ans EU-Recht den Handel erleichtern. Der Ständerat hiess die Vorlage mit 30 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. In wichtigen Punkten kehrte er zur Version des Bundesrates zurück, etwa bei der Deklarationspflicht.
Ständerat gegen verschärfte Deklarationspflicht
Der Nationalrat hatte unter dem Eindruck des Skandals um Lasagne mit nicht deklariertem Pferdefleisch beschlossen, die Deklarationsregeln zu verschärfen. Geht es nach seinem Willen, sollen die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen.
Der Ständerat sprach sich nun mit 28 zu 14 Stimmen dagegen aus. Die Mehrheit befand, diese Regelung wäre völlig übertrieben.
Nur bei Hauptrohstoffen
Geht es nach dem Willen des Ständerates, muss die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angegeben werden, wenn der Bundesrat dies vorschreibt. Heute müssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden.
Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte - zum Beispiel bei Bündnerfleisch mit Fleisch aus Argentinien.
Restaurants und Geschäfte müssen künftig jedoch die Herkunft von Fisch schriftlich deklarieren - so, wie sie es beim Fleisch bereits heute tun müssen. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zu.