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Ermittlungen gegen Greenpeace-Aktivisten eingestelltRussland hat die Vorwürfe gegen die beim Protest gegen die Ölförderung in der Arktis festgenommenen Greenpeace-Aktivisten fallen gelassen. Die russische Justiz stellte die Verfahren gegen 29 der 30 Aktivisten ein.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 25. Dezember 2013 / 14:44 h
Die ausländischen Mitglieder der Gruppe hätten bereits Ausreisevisa beantragt, um Russland zu verlassen, teilte Greenpeace-Sprecherin Violetta Ryabko am Mittwoch mit. Es werde erwartet, dass die Dokumente in den kommenden Tagen ausgestellt würden.
Insgesamt waren im September 30 Greenpeace-Aktivisten festgenommen worden. Einer von ihnen muss den Angaben zufolge am Donnerstag erneut bei der Ermittlungsbehörde in St. Petersburg vorstellig werden, damit auch sein Verfahren eingestellt werden kann. Für den Italiener Cristian d'Alessandro habe es am Mittwoch keinen Dolmetscher gegeben, hiess es. «Das ist der Tag, auf den wir gewartet haben, seitdem unser Schiff vor fast drei Monaten von bewaffneten Einheiten gestürmt wurde», sagte Kapitän Peter Willox. Die Greenpeace-Aktivisten können Russland verlassen. /
Eingestellt wurde auch das Verfahren gegen den Zürcher Marco Weber. Am Dienstag war bereits bekanntgegeben worden, dass das Verfahren gegen den Briten Anthony Perret eingestellt wurde. Lange Haftstrafen drohten Die Besatzungsmitglieder des Greenpeace-Schiffs «Arctic Sunrise» waren nach einer Protestaktion gegen die Ölbohrungen des russischen Energiekonzerns Gazprom in der Barentssee im September festgenommen worden. Sie waren zunächst wegen Piraterie angeklagt worden, ihnen drohten bis zu sieben Jahre Haft. Später wurde dies in den Vorwurf des Rowdytums abgeschwächt. Den insgesamt 30 Aktivisten, darunter vier Russen und 26 Ausländer, drohten lange Haftstrafen. Sie waren auf Kaution freigelassen worden, durften jedoch nicht das Land verlassen. Am 18. Dezember verabschiedete das russische Parlament jedoch ein Amnestiegesetz, das landesweit bis zu 25'000 Häftlingen zugute kommen könnte. Am Montag waren in diesem Zusammenhang bereits die beiden noch inhaftierten Musikerinnen der Punkband Pussy Riot, Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa, freigelassen worden. Da das Gesetz nicht nur für verurteilte Straftäter, sondern in bestimmten Fällen auch für Angeklagte gilt, kommt es auch den Greenpeace-Aktivisten zugute.
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