Das teure Sonder-Setting von «Carlos» war Ende August abrupt beendet und der Straftäter ins Gefängnis Limmattal verbracht worden. Den Entscheid focht «Carlos» bis vor Bundesgericht an, allerdings ohne Erfolg.
Ende November wurde «Carlos» dann ins MZU verlegt. Den Entscheid begründeten Oberjugendanwaltschaft und Jugendanwaltschaft damals mit Sicherheitsüberlegungen. Gegen die Massnahme reichte «Carlos» ebenfalls Beschwerde ein. Zudem trat er in einen Hungerstreik. Diesen brach er nach wenigen Tagen wieder ab.
Obergericht verlangt «rasche Lösung»
Das Obergericht wies die Beschwerde nun ab. Es stuft allerdings - wie schon das Bundesgericht - eine solche vorläufige geschlossene Unterbringung als problematisch ein, sofern sie länger als ein halbes Jahr dauert.
Massnahmenzentrum Uitikon. (Symbolbild) /


Das Gericht hat deshalb «die Parteien aufgefordert, weiterhin nach einer raschen Lösung zu suchen», wie es in der Mitteilung heisst.
Die Jugendanwaltschaft müsse einen Platz «in einer geeigneten erzieherisch-therapeutischen Einrichtung» suchen, welche auch den Sicherheitsaspekten gerecht werde. Und an «Carlos» richtete das Gericht die Aufforderung, seinen «Widerstand gegen die von der Jugendanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Begutachtung» aufzugeben.
Beschleunigungsgebot beachten
Laut Obergericht sieht das Jugendstrafgesetz vor, eine Massnahme zu ändern. Sofern diese härter ist als die vorangegangene, muss die Änderung durch das Jugendgericht gutgeheissen werden.
Ob die Voraussetzungen für eine Änderung einer Massnahme gegeben sind, müsse hingegen von der Jugendanwaltschaft abgeklärt werden. Diese habe auch das Recht, über den Aufenthaltsort eines Jugendlichen zu entscheiden und ihn - sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind - vorläufig geschlossen unterzubringen.
Zu den Abklärungen kann auch - wie in diesem Fall - die Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens gehören, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dabei habe sich die Jugendanwaltschaft ans sogenannte Beschleunigungsgebot zu halten. Dieses sieht vor, ein Strafverfahren innert angemessener Frist durchzuführen.
Ob «Carlos» den Entscheid des Obergerichts vor Bundesgericht anficht, ist offen. Der Verteidiger von «Carlos» war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Der «Fall Carlos» war durch eine Reportage des Schweizer Fernsehens SRF im August zum öffentlichen Thema geworden. Es stellte sich heraus, dass für den wiederholt straffälligen Jugendlichen ein «Sonder-Setting» eingerichtet worden war. Dessen Kosten beliefen sich monatlich auf gut 29'000 Franken.