Apple und Samsung führen seit Frühjahr 2011 einen regelrechten Patentkrieg mit über 50 Klagen in rund einem Dutzend Länder. Erst sah Apple die Technik und das Design von iPhone und iPad-Tablet kopiert. Daraufhin konterte Samsung mit eigenen Vorwürfen, die sich vor allem auf technische Patente bezogen.
Zwei vorherige vom Gericht angeordnete Gesprächsrunden waren 2012 erfolglos geblieben. Im März soll ein zweiter grosser Patentprozess in Kalifornien beginnen. Im ersten Verfahren hatte Apple von Geschworenen Schadenersatz von zuletzt nahezu einer Milliarde Dollar zugesprochen bekommen, Samsung geht aber noch weiter dagegen vor.
Abgeflauter Konflikt
Der Elan beider Seiten in dem Konflikt hatte zuletzt merklich nachgelassen. Die Zeit, in der nahezu wöchentlich neue Klagen bekanntwurden, ist lange vorbei.
Die Chefs von Apple und Samsung. /


Apple musste feststellen, dass es zwar gelingen kann, eine Änderung des Aussehens, den Verzicht auf eigene Funktionen oder eine hohe Zahlung zu erreichen - Samsung ist aber trotzdem mit Abstand die Nummer eins im Smartphone-Markt. Und die Südkoreaner bekamen Ärger mit Regulierern, weil sie Verkaufsverbote auf Grundlage von Patenten zu technischen Standards erreichen wollten.
Kommen die Unternehmen jetzt zu einer Einigung, könnten sie sich einen weiteren langwierigen und teuren Prozess ersparen, bei dem es auch um die neueren Smartphone- und Tablet-Modelle geht. Richterin Lucy Koh, die im November das Vermittlungsgespräch gefordert hatte, käme das recht. Sie hatte bereits im ersten Verfahren immer wieder deutlich gemacht, dass sie eine friedliche Lösung bevorzugen würde.
Apple-Chef Cook hatte schon einmal fallengelassen, er hasse Patentklagen. Zugleich blieb er im Streit mit Samsung hart. Zuletzt hatte Apple in dem ersten kalifornischen Verfahren vor kurzem erneut ein Verkaufsverbot für mehr als 20 Samsung-Geräte beantragt.
Vor-Verhandlungen der Juristen
Dem geplanten Spitzentreffen gingen Verhandlungen ranghoher Juristen der beiden Unternehmen am vergangenen Montag voraus, wie aus dem Gerichtsdokument hervorgeht. Dabei sei über Möglichkeiten einer Beilegung des Streits gesprochen worden, hiess es. Der ausgesuchte Vermittler habe Erfahrung mit Konflikten in dieser Grössenordnung.