Im Zentrum der Korruptionsvorwürfe steht ein Unternehmen mit Sitz im Kanton Zug. Zu seinen Kunden und den Kunden einer Tochterfirma gehören mehrere Kantone und mehrere Dutzend Gemeinden. Dies geht aus den Kundenlisten auf ihren Websites hervor, auf welche die «NZZ am Sonntag» gestossen ist. Neben den Kantonen Zürich und Zug, die den Fall bereits untersuchen, gehören auch Ob- und Nidwalden, Graubünden und Appenzell Ausserrhoden dazu.
Auch die Städte Bern, Luzern und Zug haben der Firma IT-Aufträge erteilt. Gemäss Firmenwebsite sind in der Schweiz 55 Prozent der Kunden Städte, Kommunen und die Bundesverwaltung, 25 Prozent Grossunternehmen sowie 20 Prozent kleine und mittlere Unternehmen.
Sechs Beschuldigte im BAFU-Fall
Die Bundesanwaltschaft hat derweil ihre Verfahren wegen früherer Vorfälle um Informatikaufträge beim Bund ausgeweitet. Sie bestätigte der sda entsprechende Informationen der «Schweiz am Sonntag».
Bereits seit 2010 ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen Korruptionsverdachts im Bundesamt für Umwelt (BAFU). Unter anderem wegen dieser Untersuchung hat das Bundesamt 2012 ein millionenteures Informatikprojekt gestoppt. Der Verlust soll 6,1 Millionen Franken betragen. Das BAFU trennte sich darauf vom zuständigen Informatikleiter.
Vor Jahresfrist war von fünf Betroffenen die Rede - dem ehemaligen BAFU-Mitarbeiter und vier Externen. Nun wird offenbar gegen eine weitere Person ermittelt. Jedenfalls schreibt die Bundesanwaltschaft: «Das Verfahren betreffend ungetreue Amtsführung im BAFU richtet sich mittlerweile gegen insgesamt sechs beschuldigte Personen, davon einen ehemaligen BAFU-Mitarbeiter und fünf externe Personen.»
Debakel mit INSIEME
Grössere Dimensionen nimmt auch das Ermittlungsverfahren in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an. «Das Verfahren richtet sich mittlerweile gegen drei beschuldigte Personen», schreibt die Bundesanwaltschaft, «das heisst, es wurde auf zwei weitere ESTV-externe Personen ausgedehnt». Zudem wird neben dem Verdacht auf ungetreue Amtsführung nun auch wegen Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme ermittelt.
Im Zentrum steht das gescheiterte IT-Projekt INSIEME. Für dieses Projekt wurden mit einzelnen Anbietern bis zu 35 beinahe gleichlautende Verträge abgeschlossen.
Am Donnerstag hatte das SECO bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. /


Das Kostendach lag jeweils knapp unter dem Wert, ab welchem Aufträge ausgeschrieben werden müssen. Der Schaden beträgt über 100 Millionen Franken. Der damalige ESTV-Direktor wurde Mitte 2012 freigestellt.
Zum aktuellen Fall im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gibt die Bundesanwaltschaft derzeit keine weiteren Auskünfte. Am Donnerstag hatte das SECO bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. Bereits vorher war eine Administrativuntersuchung eröffnet worden. Der betroffene Mitarbeiter wurde freigestellt.
Für alle Involvierten gilt die Unschuldsvermutung.
Auftrag gegen VIP-Tickets
«Tages-Anzeiger» und «Bund» hatten die Korruptionsvorwürfe am Donnerstag publik gemacht. Ein Ressortleiter im SECO soll mit Komplizen bei der Informatikfirma im grossen Stil korrupte Geschäfte getätigt haben - etwa indem für Aufträge zu viele Arbeitsstunden verrechnet wurden.
Der Mann soll im Gegenzug grosszügige Geschenke wie Reisen oder VIP-Tickets für Fussballspiele angenommen haben.
Bereits zwei Wochen zuvor war bekannt geworden, dass das SECO in den Jahren 2009 bis 2011 Aufträge im Umfang von 34 Millionen Franken ohne öffentliche Ausschreibung vergeben hatte. Dies, obwohl der Wert der Aufträge jeweils über dem Schwellenwert für freihändige Vergaben lag.
Vollständige Transparenz bei allen Aufträgen
Die Aufsichtsorgane von Bund und Parlament forderten daraufhin vergangene Woche mehr Transparenz bei den Vergaben des Bundes. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt, dass «jedes Bundesamt eine Liste mit allen Aufträgen über 50'000 Franken publiziert». Dies sagte Direktor Michel Huissoud in einem Interview mit der «Aargauer Zeitung». Die Finanzdelegation der Räte stimmt dieser Empfehlung zu. Heute liegt die Grenze bei 230'000 Franken.
Gegenüber der «SonntagsZeitung» schlägt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür vor, dass alle Auftragsvergaben des Bundes öffentlich einsehbar sein sollen und nicht bloss die grösseren Beschaffungen.