Im Fokus hat Thür insbesondere so genannte Personentrackingsysteme, welche unter anderem im Detailhandel verwendet werden. Mit einigen dieser Systeme können Kunden via Gesichtserkennung identifiziert werden. Andere Systeme sammeln Mobilfunkdaten, die wiederum Rückschlüsse auf die Handybesitzer zulassen.
Personentrackingsysteme dürften nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen oder bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse betrieben werden - etwa für die Sicherheit in Bahnhöfen.
Öffentlichkeitsprinzip schafft Transparenz
Thür warnte in seiner Jahresbilanz erneut davor, das Öffentlichkeitsprinzip aufzuweichen.
Datenschützer Hanspeter Thür warnte erneut davor, das Öffentlichkeitsprinzip aufzuweichen.(Archivbild) /


Seit 2006 muss die Bundesverwaltung fast alle Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich machen, das entsprechende Gesetz wird zurzeit evaluiert.
Der Datenschützer verwies auf das aktuelle Skandal im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) um mutmassliche Korruption bei der Auftragsvergabe. Der Fall zeige, wie wichtig Transparenz in diesem Bereich sei.
Problematisch findet Thür auch das neue Nachrichtengesetz, welches vor dem Parlament liegt. Aus Sicht des Datenschützers ist es heikel, dass der Nachrichtendienst künftig Informatiksysteme und -netze manipulieren dürfte.
Der 21. Tätigkeitsbericht des Eidg. Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) deckt den Zeitraum zwischen Anfang April 2013 bis Ende März 2014 ab.