Mit den neuen Regeln würden Minderjährige und andere schutzbedürftige Menschen besser vor einschlägig vorbestraften Tätern geschützt, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Der Bundesrat und das Parlament verfolgten mit den Gesetzesänderungen das gleiche Ziel wie die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen».
Die neuen Bestimmungen erfüllten das Hauptanliegen der Initiative und brächten in einzelnen Bereichen sogar mehr Schutz, hält das EJPD fest. Im Unterschied zur Initiative würden sie aber das Prinzip der Verhältnismässigkeit nicht verletzten.
Kein Spielraum für Richter
Die Initiative der Organisation Marche Blanche, über die am 18. Mai abgestimmt wird, verlangt für pädosexuelle Straftäter ein automatisches lebenslängliches Verbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen oder Abhängigen. Für die Richter gäbe es keinen Spielraum.
Die Gesetzesänderungen, die unabhängig vom Ausgang der Abstimmung kommendes Jahr in Kraft treten, ermöglichen ebenfalls ein Tätigkeitsverbot. So kann das Gericht auch ausserberufliche Tätigkeiten in Vereinen und Organisationen verbieten.
Kinder sollen verstärkt geschützt werden. (Symbolbidl) /


Anders als bei der Initiative können die Richter aber die Schwere der Tat berücksichtigen, es gibt keinen Automatismus.
Lebenslanges Verbot möglich
Bei bestimmten Sexualstraftaten gegen Minderjährige und besonders schutzbedürftige Menschen müssen die Gerichte allerdings zwingend ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot anordnen. Wenn nötig, können sie auch ein lebenslanges Verbot aussprechen.
Das Tätigkeitsverbot wird durch ein Kontakt- und Rayonverbot ergänzt. Dieses unterbindet Kontakte, die der Täter zur Begehung von Straftaten nutzen könnte. Es schütze Menschen nicht nur vor Sexualstraftaten, sondern auch vor häuslicher Gewalt oder Nachstellungen, hält das EJPD fest.
Spezieller Strafregisterauszug
Bei Kontakt- und Rayonverboten kann die Vollzugsbehörde elektronische Fussfesseln mit GPS-System einsetzen, um den Standort des Straftäters zu kontrollieren. Zudem wird ein spezieller Strafregisterauszug geschaffen, damit die Arbeitgeber sowie die Verantwortlichen von Vereinen und anderen Organisationen abklären können, ob gegen einen Bewerber oder einen Mitarbeitenden ein Verbot ausgesprochen worden ist.
Nimmt das Stimmvolk am 18. Mai die Initiative von Marche Blanche an, müssen die neuen Gesetzesbestimmungen, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten, geändert werden.