Die neuen Vorschläge für die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) schickt der Bundesrat in eine konferenzielle Vernehmlassung, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) heute mittelte.
Regeln will der Bundesrat insbesondere unfallähnliche Körperschädigungen, die nicht auf Erkrankung oder Abnützung zurückzuführen sind. Für Grossereignisse wie Katastrophen soll für die Versicherungsgesellschaften neu eine Limite eingeführt werden.
Zudem sollen die lebenslänglich ausgerichteten UVG-Renten beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters gekürzt werden können, damit eine verunfallte Person gegenüber einer nicht verunfallten nicht finanziell besser gestellt wird. Um Deckungslücken zu schliessen, wird der Versicherungsbeginn neu definiert. Ferner soll der Unfallschutz von Arbeitslosen im Gesetz verankert werden.
Auftrag des Parlaments
Mit der Revision erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Dieses hatte im Frühling 2011 Vorschläge zur Reform des Unfallversicherungsgesetzes zurückgewiesen und gefordert, die Änderungen auf das Wesentliche zu beschränken.
Die Anpassungen seien unter Einbezug der Sozialpartner und der Versicherer entstanden, schreibt das EDI.
Neue Vorschläge. /


Das Ziel sei es, sie rasch umzusetzen. Die Konferenz, an der die betroffenen Kreise Stellung nehmen können, findet am 18. Juni. statt. Bis am 2. Juli können auch schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden.