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Grosse Kammer lehnt UVG-Revision abBern - Die scharfe Kritik der Sozialpartner an der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) hat Wirkung gezeigt: Der Nationalrat hat am Mittwoch beschlossen, die UVG-Revision an den Bundesrat zurückzuweisen.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 22. September 2010 / 23:22 h
Der Entscheid fiel deutlich mit 108 zu 63 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Den Rückweisungsantrag hatte der Thurgauer Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes, Werner Messmer, gestellt.
Er hatte sich im Vorfeld der Debatte zusammen mit den Spitzen von Gewerbeverband und Gewerkschaften mit Vehemenz gegen die von der Sozialkommission (SGK) des Nationalrats verschärfte Vorlage ausgesprochen.
Sozialpartner: Revision «ohne Not» Nach Ansicht der Sozialpartner würde mit der Revision in der vorliegenden Form die bislang gut funktionierende Unfallversicherung «ohne Not geschwächt». Die SGK habe sich von der Versicherungslobby überreden lassen, die SUVA zu schwächen, um den Privatversicherern neue Geschäftsfelder zu erschliessen. Nicht akzeptieren wollen die Sozialpartner auch, dass die SGK den Mindestinvaliditätsgrad, ab welchem eine UVG-Rente bezahlt wird, von heute 10 auf 20 Prozent angehoben werden soll. Dies führe bloss dazu, dass es zu mehr Haftungsklagen von verunfallten Arbeitnehmenden gegen ihre Arbeitgeber komme.«Falsche Signale des Gewerbeverbandes» Vertreter aus den Reihen der FDP und der CVP kritisierten die Haltung der Sozialpartner. Die SGK habe den Entwurf des Bundesrats beim Höchstverdienst und beim Mindestinvaliditätsgrad auf Antrag des Gewerbeverbandes verschärft, sagte Pierre Triponez (FDP/BE).Keine Zustimmung im Nationalrat. (Archivbild) /
Das könne man in der Vernehmlassung nachlesen. Nun habe dieser Verband die Meinung offenbar geändert. Wegen dieser falschen Signale solle nun eine sonst «moderate, aber notwendige Vorlage» überarbeitet werden. Das sei nicht nötig, sagte Triponez im Namen der FDP. Seine Fraktion sei bereit, in diesen zwei Fragen auf die Vorschläge des Bundesrats zurückzukommen. Diesen Beteuerungen schenkten aber selbst zahlreiche FDP-Vertreter keinen Glauben. Sie unterstützten Messmers Antrag. Die Vorlage gelangt als nächstes in den Ständerat, der zur Rückweisung Stellung beziehen muss. Erst wenn die kleine Kammer ebenfalls Rückweisung beschliesst, muss der Bundesrat die Vorlage überarbeiten. Lehnt der Ständerat den Rückweisungsantrag ab, so muss der Nationalrat seinen Beschluss vom Mittwoch bestätigen, damit die Revision zurück an den Bundesrat geht.
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