Der Vorentwurf geht auf eine parlamentarischen Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Toni Bortoluzzi zurück. Die Vorlage geht davon aus, dass medizinische Behandlungen als Folge von übermässigem Alkoholkonsum grundsätzlich selbst verschuldet sind.
Deshalb sollen die Betroffenen künftig selber dafür aufkommen und nicht die soziale Krankenversicherung oder die Unfallversicherung. Damit wolle die Kommission letztlich die Eigenverantwortung der versicherten Personen stärken, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Ausnahmen für Alkoholiker
Der Vorentwurf sieht Ausnahmen vor. So soll die Kostenbeteiligung nicht erhoben werden, wenn eine Person nachweisen kann, dass sie kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum trifft oder die Leistungen unabhängig vom übermässigen Alkoholkonsum erbracht werden mussten.
Auch für Alkoholabhängige soll es Ausnahmen geben. Ab welchem Pegel ein Trinker allfällige Kosten tragen muss, soll der Bundesrat festlegen.
Trinker sollen die Spitalkosten künftig selbst zahlen. /


Die neue Regel soll nach dem Willen der Kommission vorerst nur für fünf Jahre eingeführt werden. Bis dann soll der Bundesrat die Wirkung wissenschaftlich überprüfen lassen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober.
Eine Minderheit in der Kommission hatte das Gesetz abgelehnt. Aus Sicht der Gegner wird damit das Versicherungsprinzip der Krankenversicherung ausgehöhlt. Mit der gleichen Argumentation könnten beispielsweise auch Raucher oder Übergewichtige zur Kasse gebeten werden, argumentieren sie.
Wie die Chancen für die Kostenbeteiligung im Parlament stehen, ist offen. Bei der Beratung des Alkoholgesetzes hatte der Nationalrat letzten September einen ähnlichen Antrag aus der SVP abgelehnt, nach dem Verursacher ebenfalls die Kosten für Folgen von Alkoholexzessen tragen sollten.