Kaum ein Kunde bezahlt heute den Listenpreis für sein neues Auto: Ende Mai 2013 hatte die Weko eine Untersuchung wegen möglicher Wettbewerbsabsprachen gegen verschiedene Schweizer Autohändler von Konzernmarken der Volkswagen-Gruppe (VW, Audi, Skoda und Seat) eröffnet.
Den Beteiligten wurde vorgeworfen bei Neuwagen die Preisnachlässe und Ablieferungspauschalen im Einzelhandelsverkauf untereinander abzusprechen.
Verhängung entfalle
Auslöser der Untersuchung war eine Selbstanzeige der Amag. Über die Tochtergesellschaft Amag Retail war Amag auch selber von der Untersuchung der Weko betroffen.
Auslöser der Untersuchung war eine Selbstanzeige der Amag. /


Durch die Selbstanzeige und die Kooperation entfalle die Verhängung einer Sanktion, schreibt die Weko nun in ihrer Mitteilung.
Amag verpflichtet sich
Das Verfahren gegen die Amag sei am 8. August abgeschlossen worden. In der einvernehmlichen Regelung verpflichtet sich die Amag, Vereinbarungen über die Festsetzung von Preisnachlässen und Ablieferungspauschalen nicht anzuwenden und keine preisrelevanten Informationen mit ihren Konkurrenten auszutauschen.
Die Weko stellt fest, dass gegenüber den übrigen Autohändlern die Untersuchung jedoch im ordentlichen Verfahren fortgeführt werde.