Drei SVP-Kantonsräte hatten in einer Motion eine Ergänzung des Volksschulgesetzes vorgeschlagen. Damit sollte die gesetzliche Grundlage für Kleidervorschriften und damit auch für Kopftuchverbote geschaffen werden. Die Schulgemeinden hätten selber entscheiden können, ob sie solche Vorschriften erlassen wollen.
Schwerer Eingriff
Das Bundesgericht hatte im Juli 2013 zu einer Beschwerde gegen die Schulordnung von Bürglen festgestellt, dass ein Kopftuchverbot einen schweren Eingriff in die Glaubens-und Gewissensfreiheit darstelle.
Dafür reiche ein Passus in der Schulordnung nicht aus. Es brauche dafür mindestens eine gesetzliche Grundlage und das Verbot müsse durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sein.
SVP von EDU-Fraktion unterstützt
Die Thurgauer Regierung zeigte sich in ihrer Stellungnahmen zur Motion bereit, eine solche Grundlage zu schaffen.
Das Kopftuchverbot stellt einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. (Symbolbild) /


Es liege danach an den Schulgemeinden, entsprechende Regelungen zu erlassen. Allerdings sei unklar, ob das Bundesgericht ein Kopftuchverbot bei einer Beschwerde schützen würde.
In der Debatte sprachen sich sowohl die CVP/GLP-, die FDP- sowie die SP-Fraktion grossmehrheitlich gegen die Motion aus. Kleidervorschriften seien schon nach aktuellem Recht möglich.
Es gehe den Motionären nur um das Kopftuchverbot. Deshalb handle es sich um eine Scheinlösung, weil diese Frage vom Bundesgericht entschieden werde, lautete die Argumentation.
Mehr Rechtssicherheit in Schulen
Geschlossen dagegen waren die Fraktionen der Grünen, der BDP sowie der EVP. Unterstützt wurde der Vorstoss von der SVP-Fraktion und von der EDU-Fraktion sowie von einzelnen Votanten aus den Reihen der CVP und der SP.
Es gehe um mehr Rechtssicherheit für die Schulen, betonte der Sprecher der SVP-Fraktion. In der Abstimmung wurde die Motion mit 51 Ja- gegen 62 Nein-Stimmen für nicht erheblich erklärt.