Im Verfahren gegen eine geständige Person erfolge die Anklage noch im Oktober, sagte Jeannette Balmer, Mediensprecherin der Bundesanwaltschaft, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Sie bestätigte damit vorab veröffentlichte Informationen der «Handelszeitung».
Insgesamt sind drei Personen im Visier der Bundesanwaltschaft. «Wir haben zuerst ein Verfahren geführt mit zwei beschuldigten Personen, dieses haben wir ausgedehnt auf eine dritte beschuldigte Person», sagte Balmer.
Es habe sich aber herausgestellt, dass diese dritte Person mit den beiden andern nichts zu tun habe.
Die Bundesanwaltschaft führt zwei Verfahren. /


Daher seien die beiden Verfahren getrennt worden.
Zwei Verfahren
Die Bundesanwaltschaft führt nun also zwei Verfahren. Die beiden ursprünglichen Beschuldigten sind nicht geständig. Die dritte Person, die nun angeklagt wird, hingegen schon.
Unmittelbar nach dem Diebstahl hatten zwei Männer versucht, in einer Londoner Wechselstube falsche Schweizer Tausendernoten in Englische Pfund zu wechseln. Bei den Männern wurden insgesamt 37 ungültige Tausendernoten sichergestellt. Eine dritte Person wurde später in Zürich festgenommen.