Die Zulassung für EU-Bürgerinnen und -Bürger wird wie bisher im Freizügigkeitsabkommen geregelt. Dieses müsse entsprechend dem Verfassungsauftrag angepasst werden, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung. Die Resultate der angestrebten Verhandlungen mit der EU seien deshalb für den Gesetzesentwurf von Bedeutung.
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats werden den Höchstzahlen Aufenthalte zur Erwerbstätigkeit ab vier Monaten Dauer unterstellt, also Aufenthaltsbewilligungen und Kurzaufenthaltsbewilligungen. Ebenso unterliegen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Familienangehörige, Nicht-Erwerbstätige sowie Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen den Höchstzahlen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bundesrat die Höchstzahlen und Kontingente festlegt. Auf ein zum Vornherein definiertes starres Reduktionsziel wird aber verzichtet - "zu Gunsten des gesamtwirtschaftlichen Interesses", wie das EJPD schreibt. Der Bundesrat will sich auf die Bedarfserhebungen der Kantone sowie auf die Empfehlungen einer Zuwanderungskommission stützen.
Ausnahmen bei Berufen mit Fachkräftemangel
Weiter sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der Inländervorrang im Einzelfall geprüft wird. Jedoch soll es Ausnahmen bei Berufen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel geben. Dort soll auf eine weitergehende Prüfung verzichtet werden.
Die Masseneinwanderungs-Initiative der SVP ist am 9. Februar 2014 mit 50,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Diese verlangt im Wesentlichen, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig steuert, und zwar mit Kontingenten.
Die Schweiz soll die Zuwanderung wieder selbständig steuern. /


Heute gilt gegenüber EU- und EFTA-Ländern der freie Personenverkehr. Kontingentiert ist nur die Zuwanderung aus Drittstaaten.
Weil sich ein solches System nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen verträgt, ist derzeit offen, wie das Verhältnis zur EU in Zukunft aussehen wird. Diese lehnte es bisher strikt ab, mit der Schweiz über den freien Personenverkehr zu verhandeln Die Verfassung schreibt jedoch vor, dass völkerrechtliche Verträge, die der neuen Bestimmung widersprechen, bis im Februar 2017 abgepasst werden müssen.
Das dafür nötige Verhandlungsmandat hat der Bundesrat ebenfalls am Mittwoch verabschiedet. Demnach verfolgt er drei Ziele: Die Schweiz soll die Zuwanderung wieder selbständig steuern, die bilateralen Verträge und der Schutz gegen Lohndumping sollen aber beibehalten werden.
Sommaruga verteidigt Vorgehen
"Wir gehen Schritt für Schritt - ohne Zeit zu verlieren, aber auch ohne unnötige Hektik", sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Medien. Die Phase der Ungewissheit habe mit der Abstimmung zu tun, nicht mit der Linie des Bundesrats.
Es gebe in diesem Dossier einen innen- und eine aussenpolitische Piste. Die Aufgabe des Bundesrats sei es, beide zusammenzubringen. "Innenpolitisch sind wir auf Kurs", sagte Sommaruga. Aussenpolitisch habe es eine Reihe von Schwierigkeiten zu bewältigen gegeben.
EU immerhin zu Gesprächen bereit
Die EU habe das Gesuch des Bundesrats um eine Revision des Personenfreizügigkeitsabkommens negativ beantwortet. Der Bundesrat habe sich jedoch nicht beeindrucken lassen und dennoch ein Verhandlungsmandat formuliert.
Vergangene Woche habe der Bundesrat nun die neuen EU-Spitzen getroffen und Gespräche vereinbart. Das sei ein kleiner, aber nicht unbedeutender Fortschritt, sagte Sommaruga. Die EU habe erstmals Bereitschaft gezeigt, gemeinsam nach Wegen zu suchen.
Die Bundespräsidentin sprach von drei Szenarien bei den Gesprächen mit der EU: "Wir erreichen nichts, wir erreichen alles, wir erreichen nicht alles, aber auch nicht nichts." Wenn der Bundesrat wisse, was er erreicht habe, werde er die Schlüsse daraus ziehen mit Blick auf den innenpolitischen Prozess.